Gerichtsstatistik zu Klagen gegen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Gerichtsstatistik zu Klagen gegen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, aufgeschlüsselt nach: Quartal oder Monat; Herkunftsland; Gerichtsentscheidungen, ähnlich wie in den Antworten zu den Kleinen Anfragen "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik". Beispiel: https://kleineanfragen.de/bundestag/19/3148-ergaenzende-informationen-zur-asylstatistik-fuer-das-erste-quartal-des-jahres-2018, Frage 15, Antwort auf Seite 36.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2018
  • Frist
    13. November 2018
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Sun-Tsung Kim
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gerichtsstatisti…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Sun-Tsung Kim
Betreff
Gerichtsstatistik zu Klagen gegen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge [#34024]
Datum
12. Oktober 2018 22:23
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gerichtsstatistik zu Klagen gegen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, aufgeschlüsselt nach: Quartal oder Monat; Herkunftsland; Gerichtsentscheidungen, ähnlich wie in den Antworten zu den Kleinen Anfragen "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik". Beispiel: https://kleineanfragen.de/bundestag/19/3148-ergaenzende-informationen-zur-asylstatistik-fuer-das-erste-quartal-des-jahres-2018, Frage 15, Antwort auf Seite 36.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sun-Tsung Kim <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sun-Tsung Kim << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sun-Tsung Kim
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte/r Frau/Herr Sun-Tsung, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 242: Gerichtsstatistik zu Klagen gegen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Datum
15. Oktober 2018 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Herr Sun-Tsung, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Oktober 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30242 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Gerichtsstatistik zu Klagen gegen Asylentscheidungen des BAMF (Az.: A-IR/1110100-IF30242) Sehr geehr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Gerichtsstatistik zu Klagen gegen Asylentscheidungen des BAMF (Az.: A-IR/1110100-IF30242)
Datum
15. November 2018 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Kim, Sie haben mit E-Mail vom 12. Oktober 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30242) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Die Gerichtsstatistik zu Klagen gegen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, aufgeschlüsselt nach: Quartal oder Monat; Herkunftsland; Gerichtsentscheidungen, ähnlich wie in den Antworten zu den Kleinen Anfragen "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik". Beispiel: https://kleineanfragen.de/bundestag/19/…, Frage 15, Antwort auf Seite 36. Zu Ihrer Anfrage nehmen wir nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wie folgt Stellung: Im Bereich der Justizstatistik der Rechtspflegestatistiken werden weder Daten noch Merkmale einer Asylstatistik geführt. Daher liegen uns keinerlei Daten von Gerichtsentscheidungen, Quartals- bzw. Monatsangaben oder Herkunftsland vor. Die in der Statistik zur Verwaltungsgerichtsbarkeit Fachserie 10, Reihe 2.4, Verwaltungsgerichte https://www.destatis.de/DE/Publikatione… dargestellten Bestandteile der statistischen Erhebung erlauben keine weitere Differenzierung. Es handelt es sich hierbei um eine gerichtliche Verfahrenszählung, zu der uns keine Angaben von Personen vorliegen. Lediglich wird unterschieden, in welcher Kammer des Gerichts das Verfahren behandelt und entschieden wurde. Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Möglicherweise kann Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hinsichtlich Ihres Anliegens weiterhelfen. Sie finden die Kontaktmöglichkeiten des BAMF unter https://www.bamf.de/DE/Service/Top/Kont… Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen