Sehr geehrte(r) Frau/Herr Kim,
Sie haben mit E-Mail vom 12. Oktober 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30242) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen:
Die Gerichtsstatistik zu Klagen gegen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, aufgeschlüsselt nach: Quartal oder Monat; Herkunftsland; Gerichtsentscheidungen, ähnlich wie in den Antworten zu den Kleinen Anfragen "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik". Beispiel:
https://kleineanfragen.de/bundestag/19/…, Frage 15, Antwort auf Seite 36.
Zu Ihrer Anfrage nehmen wir nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wie folgt Stellung:
Im Bereich der Justizstatistik der Rechtspflegestatistiken werden weder Daten noch Merkmale einer Asylstatistik geführt.
Daher liegen uns keinerlei Daten von Gerichtsentscheidungen, Quartals- bzw. Monatsangaben oder Herkunftsland vor.
Die in der Statistik zur Verwaltungsgerichtsbarkeit Fachserie 10, Reihe 2.4, Verwaltungsgerichte
https://www.destatis.de/DE/Publikatione…
dargestellten Bestandteile der statistischen Erhebung erlauben keine weitere Differenzierung.
Es handelt es sich hierbei um eine gerichtliche Verfahrenszählung, zu der uns keine Angaben von Personen vorliegen.
Lediglich wird unterschieden, in welcher Kammer des Gerichts das Verfahren behandelt und entschieden wurde.
Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Möglicherweise kann Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hinsichtlich Ihres Anliegens weiterhelfen.
Sie finden die Kontaktmöglichkeiten des BAMF unter
https://www.bamf.de/DE/Service/Top/Kont…
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen