Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit dem Urteil vom 29.01.2016 - S 14 AS 361/14 würde das Konzept des Landkreis Altenkirchen für die Unterkunftskosten für nicht schlüssig erklärt. Darauf hin wurde Berufung vom beklagten eingelegt.
Jetzt wurde in der Rhein Zeitung vom 10.02.2019 berichtet das letztendlich die Berufungsklage zurückgenommen wurde, und das Urteil aus dem Jahr 2016 somit rechtskräftig sein sollte.
Ich habe dazu fragen warum es in gleichen Fall keine Veröffentlichung von dem Verfahren S 14 AS 774/14 zu finden ist.
Würde mich darüber freuen mehr Informationen zu erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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