Gerichtsverfahren aufgrund von Abschleppmaßnahmen im absoluten Halteverbot

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

Jeweils nach Jahren getrennt für die fünf letzten, abgeschlossenen Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018:
1. Anzahl an Autos, die im Stadtgebiet Aachen durch eine Abschleppmaßnahme aufgrund einer Ordnungswidrigkeit (nicht aufgrund eines technischen Defekts) umgesetzt wurden.
2. Davon: Anzahl an Autos, die aufgrund des ordnungswidrigem Parkens im absoluten Halteverbot (Z 283) umgesetzt wurden.
3. Davon: Anzahl an Gerichtsverfahren, die aufgrund der unter 2. genannten Abschleppmaßnahmen geführt werden mussten.
4. Davon: Anzahl der unterlegenen Urteilen aus den Verfahren, die unter 3. genannt wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gerichtsverfahren aufgrund von Abschleppmaßnahmen im absoluten Halteverbot [#161668]
Datum
30. Juli 2019 14:29
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jeweils nach Jahren getrennt für die fünf letzten, abgeschlossenen Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018: 1. Anzahl an Autos, die im Stadtgebiet Aachen durch eine Abschleppmaßnahme aufgrund einer Ordnungswidrigkeit (nicht aufgrund eines technischen Defekts) umgesetzt wurden. 2. Davon: Anzahl an Autos, die aufgrund des ordnungswidrigem Parkens im absoluten Halteverbot (Z 283) umgesetzt wurden. 3. Davon: Anzahl an Gerichtsverfahren, die aufgrund der unter 2. genannten Abschleppmaßnahmen geführt werden mussten. 4. Davon: Anzahl der unterlegenen Urteilen aus den Verfahren, die unter 3. genannt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen …
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Gerichtsverfahren aufgrund von Abschleppmaßnahmen im absoluten Halteverbot [#161668] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
30. Juli 2019 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a980-19 - Ihre mit e-mail vom 30.07.2019 gestellte Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW - Eingangsbestätigung Sehr [gesc…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a980-19 - Ihre mit e-mail vom 30.07.2019 gestellte Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW - Eingangsbestätigung
Datum
13. August 2019 16:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Anfrage. Ihre Anfrage werden wir kurzfristig bearbeiten. Aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit der zuständigen Sachbearbeiter bitte ich allerdings noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Stadt Aachen FB 30 / Fachbereich Recht und Versicherung [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Ordnungsamt Aachen
#a1082-19 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW (Umsetzung von Fahrzeugen in den Jahren 2014-2018) Sehr geehrteAntragste…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a1082-19 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW (Umsetzung von Fahrzeugen in den Jahren 2014-2018)
Datum
28. August 2019 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
720,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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