Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Gerichtsverfahren wegen "Stuttgart 21"

---

bitte beantworten Sie folgende Fragen:

Wie viele Gerichtsverfahren wegen "Stuttgart 21" wurden in den letzten 30 Jahren an den Verwaltungsgerichten a) Stuttgart b) Mannheim c) Karlsruhe d) Freiburg e) Sigmaringen gegen die Deutsche Bahn bzw. das Land Baden-Württemberg verhandelt, und in wie vielen Verfahren (in welchen Jahren, bei welchen Gerichten) davon haben die AntragstellerInnen Recht bekommen ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: --- …
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gerichtsverfahren wegen "Stuttgart 21" [#163941]
Datum
15. August 2019 12:45
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
--- bitte beantworten Sie folgende Fragen: Wie viele Gerichtsverfahren wegen "Stuttgart 21" wurden in den letzten 30 Jahren an den Verwaltungsgerichten a) Stuttgart b) Mannheim c) Karlsruhe d) Freiburg e) Sigmaringen gegen die Deutsche Bahn bzw. das Land Baden-Württemberg verhandelt, und in wie vielen Verfahren (in welchen Jahren, bei welchen Gerichten) davon haben die AntragstellerInnen Recht bekommen ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Zuschrift vom 15. August 2019 /AZ: E-1402.2019/994 Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre oben genann…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Zuschrift vom 15. August 2019 /AZ: E-1402.2019/994
Datum
21. August 2019 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre oben genannte Zuschrift ist im Ministerium der Justiz und für Europa eingegangen. In dieser bitten Sie unter Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) um Auskunft darüber, wie viele Gerichtsverfahren wegen "Stuttgart 21" in den letzten 30 Jahren an den Verwaltungsgerichten Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen und dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen die Deutsche Bahn bzw. das Land Baden-Württemberg verhandelt worden sind und in wie vielen Verfahren davon die Antragsteller Recht bekommen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die von Ihnen begehrte Auskunft nicht erteilen können, da weder statistische Daten mit Blick auf einen Bezug von verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu dem Projekt "Stuttgart 21" noch mit Blick auf die Person des Beklagten erhoben werden und uns die von Ihnen begehrten Informationen deshalb nicht vorliegen. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem LIFG beschränkt sich jedoch auf bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene Aufzeichnungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Zuschrift vom 15. August 2019 /AZ: E-1402.2019/994 [#163941] Sehr geehrte<Information-entfernt> vi…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Zuschrift vom 15. August 2019 /AZ: E-1402.2019/994 [#163941]
Datum
21. August 2019 17:32
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider ist sie nicht hilfreich. Wer ist denn zuständig / verantwortlich dafür, dass wichtige statistische Daten nicht erhoben werden ? Oder sollen diese Daten geheim gehalten werden ? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 163941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Zuschrift vom 21. August 2019 // Unser Az. E-1402.2019/994 Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre obe…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Zuschrift vom 21. August 2019 // Unser Az. E-1402.2019/994
Datum
11. September 2019 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre oben genannte weitere Zuschrift ist im Ministerium der Justiz und für Europa eingegangen. In dieser bitten Sie um Mitteilung, wer dafür zuständig ist, dass wichtige statistische Daten erhoben werden. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Über die Frage, welche statistischen Daten erhoben werden, entscheiden Vertreter der 16 Landesjustizverwaltungen für alle Länder verbindlich im Ausschuss für Justizstatistik. Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen für den Bereich "Justiz und Rechtspflege" finden Sie über den Internetauftritt des Statistischen Bundesamts unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_inhalt.html;jsessionid=AE978BD4E28351D79E5914E68CC0EF57.internet712#sprg235918. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.