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"geringe Menge" Brief von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 20. April


in der Diskussion um die "geringe Menge" bei Cannabis wurde in der Presse ein
Brief von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 20. April an
Justizsenator Thomas Heilmann erwähnt. Von diesem Brief hätte ich gerne eine Kopie.

Antwort verspätet

  • Datum
    8. Juni 2012
  • Frist
    10. Juli 2012
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"geringe Menge" Brief von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 20. April
Datum
8. Juni 2012 14:41
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
in der Diskussion um die "geringe Menge" bei Cannabis wurde in der Presse ein Brief von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 20. April an Justizsenator Thomas Heilmann erwähnt. Von diesem Brief hätte ich gerne eine Kopie.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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