Geruchsstoffsaustritt am 04.12.2019 bei Venator

Gemäß NRZ vom 06.12.2019 ist bei Venator ein angeblich harmloser Geruchsstoff ausgetreten.
Um welche Geruchsstoff handelt es sich hier konkret?

Da der Geruchsstoff nur zur Lecksuche benutzt wird, handelt es sich hier um kein Betriebsgeheimnis. Zudem überwiegt das öffentliche Interesse, da diese nur so überprüfen kann, ob die Substanz wirklich so harmlos ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2019
  • Frist
    8. Januar 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Geruchsstoffsaustritt am 04.12.2019 bei Venator [#171583]
Datum
6. Dezember 2019 09:35
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß NRZ vom 06.12.2019 ist bei Venator ein angeblich harmloser Geruchsstoff ausgetreten. Um welche Geruchsstoff handelt es sich hier konkret? Da der Geruchsstoff nur zur Lecksuche benutzt wird, handelt es sich hier um kein Betriebsgeheimnis. Zudem überwiegt das öffentliche Interesse, da diese nur so überprüfen kann, ob die Substanz wirklich so harmlos ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 171583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171583 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre E-mail wurde an das Fachamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Geruchsstoffsaustritt am 04.12.2019 bei Venator [#171583]
Datum
6. Dezember 2019 09:55
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-mail wurde an das Fachamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrte Herr Dr. Scharfenort Die gewünschte Information liegt bei Amt für Baurecht und betrieblichen Umwelt…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
WG: Geruchsstoffsaustritt am 04.12.2019 bei Venator [#171583]
Datum
9. Dezember 2019 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Dr. Scharfenort Die gewünschte Information liegt bei Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz nicht vor. Für die Firma Venator ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, kann ich Ihre Mail nicht dorthin weiterleiten, da diese Mail personenbezogene Daten enthält. mfG i.A. Uwe Mans Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz Untere Umweltschutzbehörde 63-1 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg Tel.: 0203-283-5735 Fax. 0203-283-4643 weitere Informationen sowie Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.duisburg.de/datenschutz ----- Weitergeleitet von Uwe Mans/63/LN-DU am 09.12.2019 12:53 ----- Von: Immissionsschutz/LN-DU An: Uwe Mans/63/LN-DU@Stadt-DU Datum: 09.12.2019 10:47 Betreff: WG: [Extern] Geruchsstoffsaustritt am 04.12.2019 bei Venator [#171583] Gesendet von: Nadine Klug ----- Weitergeleitet von Nadine Klug/63/LN-DU am 09.12.2019 10:47 ----- Von: Info/LN-DU An: Immissionsschutz/LN-DU@Stadt-DU Datum: 06.12.2019 09:37 Betreff: WG: [Extern] Geruchsstoffsaustritt am 04.12.2019 bei Venator [#171583] Gesendet von: Barbara Gerdes Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> die Feuerwehr hat mitgeteilt, dass keine Gefahr bestünde. Die Feuerwehr ist …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Geruchsstoffsaustritt am 04.12.2019 bei Venator [#171583]
Datum
9. Dezember 2019 16:19
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Feuerwehr hat mitgeteilt, dass keine Gefahr bestünde. Die Feuerwehr ist Teil der Stadt Duisburg, folglich kann die Stadt Duisburg auch Auskunft erteilen. Auch über Nina wurde durch die Stadt mitgeteilt, dass es sich um einen harmlosen Geruchsstoff handeln würde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dies ungeprüft von einer Firma übernimmt. Folglich muss die Kenntnis bei der Stadt vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 171583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171583
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Morgen Herr Dr. Scharfenort Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass dem Amt für Baurecht und Bauberatung die gewü…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: WG: Geruchsstoffsaustritt am 04.12.2019 bei Venator [#171583]
Datum
10. Dezember 2019 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Herr Dr. Scharfenort Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass dem Amt für Baurecht und Bauberatung die gewünschten Informationen nicht vorliegen und Sie an die zuständige Aufsichtbehörde verwiesen. Einer Weitergabe Ihrer Daten hatten Sie ausdrücklich widersprochen so dass ich Ihre Anfrage nicht weitergeben konnte, auch der Feuerwehr nicht. Wenn die für den Katastrophenschutz zuständige Fachdienststelle mitteilt, dass eine Gefahr nicht bestand, reicht auch mir diese fachliche Auskunft aus. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für die Firma Venator zuständige Aufsichtsbehörde, Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 (<<E-Mail-Adresse>>), oder erteilen mir die Freigabe zur Weitergabe Ihrer Daten. Dann werde ich Ihre Anfrage dorthin weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> wenn ich die Stadt Duisburg allgemein Anschreibe, dann ist eine interne Weit…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Geruchsstoffsaustritt am 04.12.2019 bei Venator [#171583]
Datum
10. Dezember 2019 11:59
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wenn ich die Stadt Duisburg allgemein Anschreibe, dann ist eine interne Weitergabe innerhalb der Stadt kein Problem. Keine Ahnung, ob Datenschutz jetzt als Ausrede dient oder mangelnde Kenntnisse im Datenschutz das Problem sind. Bitten Sie einfach die vorgesetzte Stelle um Wechsel der Federführung. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 171583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171583

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Kommunalverwaltung Duisburg
WG: Sicherheitsdatenblatt THT, Austritt am 04.12.2019 bei VENATOR Guten Tag Herr Dr. Scharfenort In der beigefügt…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
WG: Sicherheitsdatenblatt THT, Austritt am 04.12.2019 bei VENATOR
Datum
11. Dezember 2019
Status
Guten Tag Herr Dr. Scharfenort In der beigefügten Mail der Bezirksregierung erhalten Sie die gewünschten Informationen. Die Informationen lagen bei der Stadt nicht vor, dennoch ergeht diese Information aufgrund der Geringfügigkeit kostenfrei. Weitere Anfragen in dieser Angelegenheit bitte ich direkt an die zuständige Überwachungsbehörde zu richten. mit freundlichen Grüßen