Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihren Antrag nach ThürIFG/ThürUIG/VIG.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich im vorliegenden
Fall ausschließlich um einen Antrag auf Auskunft nach § 4 Abs. 1 des
Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) handelt, da keine
Informationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG oder des § 1 Abs. 1 VIG
betroffen sind.
Für Ihren Antrag sind gemäß § 10 ThürIFG Verwaltungskosten zu erheben,
da es sich im vorliegenden Fall nicht um eine einfache Auskunft handelt.
Laut Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena vom 04.11.2015, zuletzt
geändert am 14.03.2018, entstehen gemäß Ziffer 2.2.1 des
Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena
Gebühren in Höhe von 20,50 € je angefangene Viertelstunde.
Ihr Antrag auf Auskunft bezieht sich auf eine Vielzahl an Informationen,
die Dritte betreffen und damit unter Umständen den Schutz privater
Interessen unterliegen. Gemäß § 9 Abs. 1 ThürIFG ist ein Antrag auf
Informationszugang abzulehnen, soweit durch Bekanntwerden der
Information personenbezogene Daten oder Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse offenbart werden, es sei denn, die betroffene
natürliche oder juristische Person willigt ein. Das bedeutet, dass von
allen betroffenen Dritten – also den Vertragspartnern der Stadt Jena -
zunächst eine Genehmigung eingeholt werden muss.
Darüber hinaus bedarf es zunächst einer gesonderten juristischen
Prüfung, inwieweit Tochterunternehmen der Stadt Jena, die
privatwirtschaftlich (Kapitalgesellschaft) oder in Form von
Zweckverbänden (eigenständige juristische Person des öffentlichen
Rechts) organisiert sind, einer Informationspflicht im Zusammenhang mit
Ihrem Antrag unterliegen.
Aufgrund der o. g. umfassenden Prüfungen und erforderlichen Einholungen
von Genehmigungen ist für Ihren Antrag von einer Verwaltungskostengebühr
mindestens in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrages zu rechnen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen
oder ob Sie diesen zurückziehen oder ändern möchten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen auch gern Christian Heise, Teamleiter
Controlling und Statistik
(Fachdienst Haushalt, Controlling und Organisationsentwicklung, Am Anger
28, 07743 Jena , Tel.: 03641 49-2027, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>)
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen