Gesamtabschluss 2016: Liste der erworbenen Softwarelizenzen

Anfrage an: Stadt Jena

Im Gesamtabschluss 2016 der Stadt Jena werden 4.3 M€ für entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte an erworbene Software ausgewiesen. Bitte senden Sie mir eine detaillierte Liste der lizenzierten Software und deren Vertragsdauern zu.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Dezember 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Gesamtab…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesamtabschluss 2016: Liste der erworbenen Softwarelizenzen [#171304]
Datum
1. Dezember 2019 11:11
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Gesamtabschluss 2016 der Stadt Jena werden 4.3 M€ für entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte an erworbene Software ausgewiesen. Bitte senden Sie mir eine detaillierte Liste der lizenzierten Software und deren Vertragsdauern zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171304 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.12.19 an den Oberbürgermeist…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Gesamtabschluss 2016: Liste der erworbenen Softwarelizenzen [#171304]
Datum
2. Dezember 2019 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.12.19 an den Oberbürgermeister. Nach erfolgter Bearbeitung Ihres Anliegens erhalten Sie in angemessener Frist ein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach ThürIFG/ThürUIG/VIG. Zunächst möchte ich Sie dara…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Gesamtabschluss 2016: Liste der erworbenen Softwarelizenzen [#171304]
Datum
6. Dezember 2019 11:25
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach ThürIFG/ThürUIG/VIG. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich im vorliegenden Fall ausschließlich um einen Antrag auf Auskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) handelt, da keine Informationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG oder des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Für Ihren Antrag sind gemäß § 10 ThürIFG Verwaltungskosten zu erheben, da es sich im vorliegenden Fall nicht um eine einfache Auskunft handelt. Laut Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena vom 04.11.2015, zuletzt geändert am 14.03.2018, entstehen gemäß Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena Gebühren in Höhe von 20,50 € je angefangene Viertelstunde. Ihr Antrag auf Auskunft bezieht sich auf eine Vielzahl an Informationen, die Dritte betreffen und damit unter Umständen den Schutz privater Interessen unterliegen. Gemäß § 9 Abs. 1 ThürIFG ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart werden, es sei denn, die betroffene natürliche oder juristische Person willigt ein. Das bedeutet, dass von allen betroffenen Dritten – also den Vertragspartnern der Stadt Jena - zunächst eine Genehmigung eingeholt werden muss. Darüber hinaus bedarf es zunächst einer gesonderten juristischen Prüfung, inwieweit Tochterunternehmen der Stadt Jena, die privatwirtschaftlich (Kapitalgesellschaft) oder in Form von Zweckverbänden (eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts) organisiert sind, einer Informationspflicht im Zusammenhang mit Ihrem Antrag unterliegen. Aufgrund der o. g. umfassenden Prüfungen und erforderlichen Einholungen von Genehmigungen ist für Ihren Antrag von einer Verwaltungskostengebühr mindestens in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrages zu rechnen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen oder ob Sie diesen zurückziehen oder ändern möchten. Als Ansprechpartner steht Ihnen auch gern Christian Heise, Teamleiter Controlling und Statistik (Fachdienst Haushalt, Controlling und Organisationsentwicklung, Am Anger 28, 07743 Jena , Tel.: 03641 49-2027, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen