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Gesamtaktenplan

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den Gesamtaktenplan Ihrer Behörde. Leider ist dieser nicht auf Ihrer Internetseite veröffentlicht, insbesondere auch nicht in Ihrem "Open Access"-Portal "ELBA".

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Darüber hinaus besteht eine Veröffentlichungspflicht nach § 11 Abs. 2 IFG und eine Gebührenfreiheit ergibt sich im Hinblick auf Nr. 4 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail und in elektronischer Form gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Gesamtakten…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesamtaktenplan [#150641]
Datum
14. Juni 2019 15:40
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Gesamtaktenplan Ihrer Behörde. Leider ist dieser nicht auf Ihrer Internetseite veröffentlicht, insbesondere auch nicht in Ihrem "Open Access"-Portal "ELBA". Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Darüber hinaus besteht eine Veröffentlichungspflicht nach § 11 Abs. 2 IFG und eine Gebührenfreiheit ergibt sich im Hinblick auf Nr. 4 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail und in elektronischer Form gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesamtaktenplan“ vom 14.06.2019 (#15…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesamtaktenplan [#150641]
Datum
22. Juli 2019 17:48
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesamtaktenplan“ vom 14.06.2019 (#150641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 150641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrte<Information-entfernt> aufgrund eines technischen Problems wurde die nachfolgende E-Mail an Sie…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Gesamtaktenplan [#150641]
Datum
25. Juli 2019 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> aufgrund eines technischen Problems wurde die nachfolgende E-Mail an Sie noch nicht übermittelt. Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen. Auf Ihre IFG-Anfrage vom 14.06.2019 hin, übersenden wir Ihnen eine Entwurfsfassung unseres Gesamtaktenplanes. Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Entwurfsfassung um einen Zwischenstand handelt, der weiteren Änderungen unterliegen kann. Der Plan beansprucht derzeit noch keine Geltung bzw. ist in der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) noch nicht verbindlich eingeführt worden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen vielmals für die Information. Darüber hinaus freue ich…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesamtaktenplan [#150641]
Datum
25. Juli 2019 15:20
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen vielmals für die Information. Darüber hinaus freue ich mich, wenn Sie mir, sobald der Plan das Entwurfstadium verlässt, eine kurze Information zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 150641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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