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Gesamtbuget und Anzahl der Teilnehmer des Jobcenter MK aus 2014 für Maßnahmen

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Hiermit beantrage ich mir sämtliche daten und Informationen zu dem Gesamtbudget des Jobcenter MK aus 2014 für Maßnahmen zukommen zu lassen, Wie viel Geld was dem JC - MK für 2014 für Maßnahmen zur verfügung stand , wurde davon abgerufen?
Sowie die Anzahl der Maßnahmen
Anzahl der Teilnehmer in den jeweiligen Maßnahmen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. März 2015
  • Frist
    28. April 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesamtbuget und Anzahl der Teilnehmer des Jobcenter MK aus 2014 für Maßnahmen [#8986]
Datum
27. März 2015 14:02
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit beantrage ich mir sämtliche daten und Informationen zu dem Gesamtbudget des Jobcenter MK aus 2014 für Maßnahmen zukommen zu lassen, Wie viel Geld was dem JC - MK für 2014 für Maßnahmen zur verfügung stand , wurde davon abgerufen? Sowie die Anzahl der Maßnahmen Anzahl der Teilnehmer in den jeweiligen Maßnahmen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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