Sehr
geehrtAntragsteller/in
am 21. Dezember 2016 haben Sie über den WebService „FragDenStaat.de“ einen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) im Land Brandenburg gestellt. Ihr Antrag bezieht sich auf die Zusendung einer elektronischen Datei mit allen Gesamtdossiers der Schulen vom Brandenburger Schulverzeichnis für das Jahr 2016/2017. Insbesondere sollen die Angaben zu Behindertenparkplätzen, Fahrstühlen und behindertengerechten Zugängen enthalten sein.
Anlässlich Ihres informellen Begehrens möchte ich zunächst auf Folgendes hinweisen:
Das Brandenburger Schulverzeichnis umfasst die Stammdaten (wie Anschrift, Schulform, öffentliche oder freie Trägerschaft) und die Besonderheiten einer Schule. Für das Schulverzeichnis im Land Brandenburg gibt es bereits jetzt einen öffentlichen Zugang über das Portal „Schulporträts im Land Brandenburg“ (
https://www.bildung-brandenburg.de/schu…). Das Schulporträt setzt sich aus verpflichtenden und freiwilligen Angaben zusammen. Die von Ihnen insbesondere angesprochenen Angaben zu Behindertenparkplätzen, Fahrstühlen und behindertengerechten Zugängen werden von den Schulen freiwillig ergänzt. Im Schulporträt wird dieser Sachverhalt durch die Quellenangabe „Quelle: Selbsteintrag durch Schule, Stand: …“ transparent dargestellt. Gemäß § 99 Brandenburgisches Schulgesetz stellt der Schulträger insbesondere die Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel und das sonstige Personal und ist nicht zur Übermittlung entsprechender Informationen verpflichtet. Insofern hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine abschließenden Informationen zu diesen Sachverhalten.
Neben dem schon jetzt öffentlichen Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen über das Portal “Schulporträts im Land Brandenburg“ werden die Gesamtdossiers der Schulen in diesem Portal auch als PDF abrufbar bereitgestellt. Da Sie also über diesen Zugang die von Ihnen begehrten Informationen erhalten können, sprechen ganz überwiegende Gründe dafür, dass Ihr Antrag auf der Grundlage von § 6 Absatz 4 AIG i.S.d des auszuübenden Ermessens abzulehnen wäre. Daher empfehle ich, zu überprüfen und mir kurz mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten wollen.
Wir möchten Ihnen zusätzlich noch den Hinweis geben, dass das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport das Schulverzeichnis zu einem sehr geringen Unkostenbeitrag im Internet (
https://www.statistik-berlin-brandenbur…) als Excel-Datei bereitstellt.
Ihr hervorgehobenes Interesse hinsichtlich der Angaben zu Behindertenparkplätzen, Fahrstühlen und behindertengerechten Zugängen greifen wir gerne auf, um das Portal „Schulporträts des Landes Brandenburg“ um diese Suchkriterien zu erweitern.
Mit freundlichen Grüßen