Gesamtkosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle

bezugnehmend auf meine IFG Anfrage https://fragdenstaat.de/a/211502 und der mittlerweile erfolgten Schliessung des Impfzentrums bitte ich um die Aufstellung der entstandenen Kosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle in Stuttgart, aufgeschlüsselt nach:
1. Aufbau
2. Betrieb
2.1. Fixkosten (z. B. Miete)
2.2. Variable Kosten (z. B. Strom)
2.3 Personalkosten (für alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Betriebs des Impfzentrums erforderlich waren, z. B. Empfangspersonal, Ärzte, Logistik)
4. Schliessung

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bezugnehmend auf meine I…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesamtkosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle [#227504]
Datum
28. August 2021 18:16
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezugnehmend auf meine IFG Anfrage https://fragdenstaat.de/a/211502 und der mittlerweile erfolgten Schliessung des Impfzentrums bitte ich um die Aufstellung der entstandenen Kosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle in Stuttgart, aufgeschlüsselt nach: 1. Aufbau 2. Betrieb 2.1. Fixkosten (z. B. Miete) 2.2. Variable Kosten (z. B. Strom) 2.3 Personalkosten (für alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Betriebs des Impfzentrums erforderlich waren, z. B. Empfangspersonal, Ärzte, Logistik) 4. Schliessung Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227504/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Sie erhalten zu gegebener Zeit Nachricht. Mit fr…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: DSV 13-0221/1 70382 Gesamtkosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle [#227504]
Datum
1. September 2021 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Sie erhalten zu gegebener Zeit Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Email vom 28. August 2021 an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integrat…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: DSV 13-0221/1 70382 Gesamtkosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle [#227504]
Datum
15. September 2021 18:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Email vom 28. August 2021 an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg nehme ich Bezug. Sie fragen nach den bisher entstandenen Kosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle in Stuttgart, aufgeschlüsselt nach: 1. Aufbau 2. Betrieb 2.1. Fixkosten (z. B. Miete) 2.2. Variable Kosten (z. B. Strom) 2.3 Personalkosten (für alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Betriebs des Impfzentrums erforderlich sind, z. B. Empfangspersonal, Ärzte, Logistik) Ihr Auskunftsersuchen beruht auf den Vorschriften des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg (LIFG) vom 17. Dezember. Zu diesem Gesetz verweise ich auf die im Internet abrufbaren Informationen unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/s... Danach richtet sich der Anspruch auf vorhandene Informationen im Sinne von Aufzeichnungen von festgehaltenen und gespeicherten Informationen. Prognosen und Wertungen sind nicht Gegenstand des Informationsanspruchs. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Die Impfzentren werden quartalsweise abgerechnet. Derzeit wird die Abrechnung des 1. Quartals 2021 bearbeitet. Diese wird wegen des hohen Abstimmungsaufwandes voraussichtlich erst im dritten Quartal abgeschlossen sein. Den Betreibern werden, vertraglich vereinbart, für den Betrieb und Aufbau der zentralen Impfzentren je nach Organisation der Personalgestellung bis zu ca. 1,5 Mio. Euro pro Monat sowie 300.000 Euro einmalig für Auf- und Abbau und Einrichtung zur Verfügung gestellt. Die Gestellung des ärztlichen Personals wird in den meisten Fällen über die Kassenärztliche Vereinigung direkt mit dem Land abgerechnet. Insgesamt erstattet das Land bis zu 2,7 Mio. Euro pro Monat für den Betrieb eines ZIZ. Darüber hinaus stellt das Land Baden-Württemberg die IT-Ausstattung zu Verfügung. Da die Auslastung der Impfzentren im 1. Quartal 2021, wegen geringerer Impfstofflieferungen niedriger war, als geplant, kann nach derzeitigem Stand der Abrechnungen davon ausgegangen werden, dass geringere Kosten als bei Betrieb unter Volllast entstanden sind. Die Abrechnung ist jedoch, wie oben bereits geschrieben, noch nicht abgeschlossen. Die Kosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle in Stuttgart sind bisher gegenüber dem Land noch nicht abgerechnet. Daher liegen hier keine Informationen zu diesen Kosten vor. Wir können dementsprechend aktuell keine Auskunft geben. Für diese Information werden keine Gebühren erhoben. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen