Gesamtkosten Dienstwagen IHK Bonn

Eine Darstellung der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen der Industrie- und Handelskammer Bonn.

Ich bitte um Darstellung:

1) Der Gesamtkosten pro Monat.

2) Der Gesamtkosten pro Jahr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Industrie- und Handelskammer Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesamtkosten Dienstwagen IHK Bonn [#208904]
Datum
17. Januar 2021 10:50
An
Industrie- und Handelskammer Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Darstellung der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen der Industrie- und Handelskammer Bonn. Ich bitte um Darstellung: 1) Der Gesamtkosten pro Monat. 2) Der Gesamtkosten pro Jahr.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208904/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Industrie- und Handelskammer Bonn
Ihre Anfrage nach IfG-NRW vom 17.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage na…
Von
Industrie- und Handelskammer Bonn
Betreff
Ihre Anfrage nach IfG-NRW vom 17.01.2021
Datum
19. Januar 2021 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach den monatlichen und jährlichen gesamtkosten unserer Dienstwagen bezogen auf das Jahr 2020. Die beantworten erfolgt nach Abschluss unserer Feststellungen. Schon jetzt machen wir Sie darauf aufmerksam, das gemäß Ziffer des Gebührentarifs unseres Hauses die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand gebührenpflichtig ist. https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Wir_ueber_uns/Finanzen___Gebuehren/Gebuehrentarif_der_IHK_Bonn_Dezember_2020.pdf Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, dass sie bereit sind, die Kosten für den Verwaltungsaufwand zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach IfG-NRW vom 17.01.2021 [#208904] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrich…
An Industrie- und Handelskammer Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IfG-NRW vom 17.01.2021 [#208904]
Datum
20. Januar 2021 08:37
An
Industrie- und Handelskammer Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.01.2021. Leider geht aus Ihrer letzten Nachricht nicht hervor, auf welche konkrete Ziffer des Gebührentarifs sich die Aussagen stützen. Sie führen aus, dass es sich bei der Anfrage um die ,,Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft handelt, die mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und gebührenpflichtig ist’’. Dies ist erstaunlich, da die angefragte Information meiner Auffassung nach keinen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordert. Die begehrte Information sollte leicht zugänglich bei Ihrer zuständigen Abteilung vorliegen. Eine kurze Frage bei der zuständigen Stelle in Ihrem Haus sollte ausreichen, um die Information zu erhalten. Es handelt sich somit um eine einfache schriftliche Auskunft im Sinne der Ziffer 1.1 Gebührentarif VerwGebO IFG NRW in Verbindung mit Ziffer 29.1.1 des Gebührentarifs der IHK Bonn/Rhein-Sieg, gebühren fallen somit nicht an. Ich benötige keine geschwärzten Dokumente oder ähnliches, es reicht eine einfache Darstellung der Kosten. Sie legen außerdem dar, dass die Beantwortung nach Abschluss der Feststellungen erfolgt. Ich gehe davon aus, dass Sie damit den Rechnungsabschluss der IHK für das Jahr 2020 meinen. Mit einer Bereitstellung der Informationen nach dem Jahresabschluss bin ich selbstverständlich einverstanden und gedulde mich noch gerne bis die Information vorliegt. Ich verweise auf zwei Inhaltsgleiche Anfragen, die ebenfalls kostenfrei waren: Gesamtkosten für Dienstwagen des Europäischen Rechnungshofes https://fragdenstaat.de/a/207970 2) Gesamtkosten für Dienstwagen der Europäischen Investitionsbank https://fragdenstaat.de/a/204379 Ich freue mich auf Ihre Antwort und bin überzeugt, dass Sie meine Ausführungen teilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208904/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach IfG-NRW vom 17.01.2021 [#208904] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsa…
An Industrie- und Handelskammer Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IfG-NRW vom 17.01.2021 [#208904]
Datum
20. Februar 2021 10:21
An
Industrie- und Handelskammer Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesamtkosten Dienstwagen IHK Bonn“ vom 17.01.2021 (#208904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208904/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Industrie- und Handelskammer Bonn
WG: Ihre Anfrage nach IfG-NRW vom 17.01.2021 [#208904] Sehr Antragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage be…
Von
Industrie- und Handelskammer Bonn
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach IfG-NRW vom 17.01.2021 [#208904]
Datum
22. Februar 2021 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage bezüglich unserer Dienstfahrzeuge. Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg besitzt zwei Dienstfahrzeuge. Die folgenden Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2020. Es fallen monatlich im Durchschnitt 109,- € je Fahrzeug für die Betankung und ggf. Autowäsche an (Gesamtkosten in 2020: 2.615,99 €). Alle weiteren Kosten fallen jährlich oder bei Bedarf an. Dazu gehören Inspektionen, Wartungen, Kfz-Steuer und -Versicherungen. Dafür fielen in 2020 7.347,95 € an. Die Gesamtkosten für den Unterhalt des Fuhrparks der IHK Bonn/Rhein-Sieg betrugen im Jahr 2020 somit 9.963,94 €. Sollten Sie Rückfragen haben, rufen Sie mich gerne an. Diese Auskunft ist für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage nach IfG-NRW vom 17.01.2021 [#208904] Sehr << Anrede >> Haben Sie vielen Dank fü…
An Industrie- und Handelskammer Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach IfG-NRW vom 17.01.2021 [#208904]
Datum
22. Februar 2021 16:20
An
Industrie- und Handelskammer Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Haben Sie vielen Dank für die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten. Bleiben Sie gesund. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208904/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>