Gesamtkosten Polizeieinsatz bei AfD-"Frauenmarsch" - 17.02.2018 und 09.06.2018

Anfrage an: Polizei Berlin

- die Gesamtkosten des Polizeieinsatzes rund um den AfD-"Frauenmarsch" am 17. Februar 2018
- die Gesamtkosten des Polizeieinsatzes rund um den AfD-"Frauenmarsch" am 09. Juni 2018

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
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Lea Schubert
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Gesamtkosten Polizeieinsatz bei AfD-"Frauenmarsch" - 17.02.2018 und 09.06.2018 [#30689]
Datum
10. Juni 2018 00:29
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Gesamtkosten des Polizeieinsatzes rund um den AfD-"Frauenmarsch" am 17. Februar 2018 - die Gesamtkosten des Polizeieinsatzes rund um den AfD-"Frauenmarsch" am 09. Juni 2018
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lea Schubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Polizei Berlin
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
21. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,1 MB