Gesamtschulen in Deutschland

Wie hat sich die Zahl der Gesamtschulen beziehungsweise die Anzahl an Schülern auf den Gesamtschulen entwickelt?
Gibt es ein Begehren, Gymnasien, Real- und Hauptschulen abzuschaffen und Gesamtschulen als einzige Schulform zuzulassen?
Gibt es Studien darüber, inwieweit das Abitur an Gesamtschulen als "schlechter" angesehen wird, als an Gymnasien?
Beziehungsweise ob es für die Findung eines Jobs relevant ist, ob man an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium sein Abitur gemacht hat?
Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
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Benjamin Schmitz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hat sich die …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Benjamin Schmitz
Betreff
Gesamtschulen in Deutschland [#240695]
Datum
12. Februar 2022 18:46
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hat sich die Zahl der Gesamtschulen beziehungsweise die Anzahl an Schülern auf den Gesamtschulen entwickelt? Gibt es ein Begehren, Gymnasien, Real- und Hauptschulen abzuschaffen und Gesamtschulen als einzige Schulform zuzulassen? Gibt es Studien darüber, inwieweit das Abitur an Gesamtschulen als "schlechter" angesehen wird, als an Gymnasien? Beziehungsweise ob es für die Findung eines Jobs relevant ist, ob man an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium sein Abitur gemacht hat? Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Schmitz Anfragenr: 240695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240695/ Postanschrift Benjamin Schmitz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Schmitz

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Februar 2022 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heine…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Februar 2022
Datum
1. März 2022 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 324 – 18501/33(2022) Berlin, den 01.03.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Februar 2022 Sehr geehrter Herr Schmitz, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema „Gesamtschulen in Deutschland“. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland nicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den schulischen Bildungsbereich zuständig ist, sondern die Länder. Antworten auf Ihre ersten beiden Fragen finden Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz (www.kmk.org<http://www.kmk.org>), insbesondere in deren Statistischer Dokumentation Nr. 232 vom Januar 2022: Schüler/-innen, Klassen, Lehrkräfte und Absolvierende (kmk.org)<https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/statistik/schulstatistik/schueler-innen-klassen-lehrkraefte-und-absolvierende.html>. Grundsätzlich liegen Angaben zur Zahl von Gesamtschulen bzw. zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen zudem beim Statistischen Bundesamt vor. Hierbei handelt es sich um öffentlich zugängliche Daten, auf die Interessierte zugreifen können. Zu Ihren Fragen 3 und 4 liegen BMBF keine eigenen Studien vor. Mögliche Informationsquellen für eine weiterführende Recherche sind u.a. die Internetseiten von Forschungsinstituten, an denen in den Themenbereichen Bildung bzw. Arbeitsmarkt geforscht wird. Dies sind zum Beispiel das Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) oder das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Rismondo