Gesamtschutzquote Balkanstaaten

Die Gesamtschutzquote von 1990 - 2016 für AsylbewerberInnen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien aufgeschlüsselt nach Jahr und Herkunftsland.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2016
  • Frist
    24. Mai 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Gesamtschutz…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
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Betreff
Gesamtschutzquote Balkanstaaten [#16472]
Datum
20. April 2016 21:14
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gesamtschutzquote von 1990 - 2016 für AsylbewerberInnen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien aufgeschlüsselt nach Jahr und Herkunftsland.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.04.2016. Die gewünschten Daten finden Sie in den …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Gesamtschutzquote Balkanstaaten [#16472]
Datum
28. April 2016 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.04.2016. Die gewünschten Daten finden Sie in den angefügten Dateien. Die entsprechenden Auswertungen bis zum Jahre 2000, soweit die genannten Staaten bereits existierten, liegen nicht elektronisch vor. Diese wurden jedoch in weiten Teilen in den Migrationsberichten der Bundesregierung abgedruckt, die Sie u.a. hier finden: http://www.bamf.de/SharedDocs/Projekte/DE/DasBAMF/Forschung/Migration/migrationsbericht.html. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort! Mit freundlichen Grü…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Gesamtschutzquote Balkanstaaten [#16472]
Datum
28. April 2016 09:57
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>