Gesamtumsatz der Mensen/Cafeterien und Anteil Nichtstudierender

- Den Gesamtumsatz der vom Studentenwerk Berlin betriebenen Mensen/Cafeterien der Jahre 2015 und 2016, sowie den Anteil der Umsätze durch Nichtstudierende pro Jahr.
- Mit welchem Verfahren wird an der Kasse zwischen Studierenden/Nichtstudierenden unterschieden?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Februar 2017
  • Frist
    14. März 2017
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
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Betreff
Gesamtumsatz der Mensen/Cafeterien und Anteil Nichtstudierender [#20277]
Datum
10. Februar 2017 15:26
An
Studierendenwerk Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Gesamtumsatz der vom Studentenwerk Berlin betriebenen Mensen/Cafeterien der Jahre 2015 und 2016, sowie den Anteil der Umsätze durch Nichtstudierende pro Jahr. - Mit welchem Verfahren wird an der Kasse zwischen Studierenden/Nichtstudierenden unterschieden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Studierendenwerk Berlin
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich freue mich, dass Sie sich mit Ihren Anliegen an das Studentenwerk Be…
Von
Studierendenwerk Berlin
Betreff
Abwesend: Gesamtumsatz der Mensen/Cafeterien und Anteil Nichtstudierender [#20277]
Datum
10. Februar 2017 15:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich freue mich, dass Sie sich mit Ihren Anliegen an das Studentenwerk Berlin gewendet haben. Sie erhalten in Kürze von uns eine Antwort! Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesamtumsatz der Mensen/Cafeterien und Anteil …
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abwesend: Gesamtumsatz der Mensen/Cafeterien und Anteil Nichtstudierender [#20277]
Datum
14. März 2017 00:26
An
Studierendenwerk Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesamtumsatz der Mensen/Cafeterien und Anteil Nichtstudierender“ vom 10.02.2017 (#20277) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesamtumsatz der Mensen/Cafeterien und Anteil Nichtstudierender“ [#20277]
Datum
14. März 2017 08:09
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20277 Mir wurde per E-Mail mitgeteilt, dass ich umgehend eine Antwort erhalten würde. Seitdem ist über ein Monat vergangen und nichts passiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>