Gesamtzahl der Arbeitslosengeld Empfänger

1. Die Gesamtanzahl der Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 Empfänger in Deutschland.
2. Die Gesamtanzahl der Erwerbstätigen ohne Bezug von Arbeitslosengeld 1 oder 2.
3. Prozentualer Anteil der Rentner mit einer monatlichen Rente bis 500€ im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Rentner.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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Hans-Joachim Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Gesamtanz…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Hans-Joachim Müller
Betreff
Gesamtzahl der Arbeitslosengeld Empfänger [#29443]
Datum
5. Mai 2018 10:08
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Gesamtanzahl der Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 Empfänger in Deutschland. 2. Die Gesamtanzahl der Erwerbstätigen ohne Bezug von Arbeitslosengeld 1 oder 2. 3. Prozentualer Anteil der Rentner mit einer monatlichen Rente bis 500€ im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Rentner.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Hans-Joachim Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans-Joachim Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Joachim Müller
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG Antrag 217: Gesamtzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld Sehr geehrter Herr Müller, wir …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 217: Gesamtzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld
Datum
7. Mai 2018 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05. Mai 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30217 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Müller, Sie haben mit E-Mail vom 05. Mai 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30217) eine Anfrage n…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Gesamtzahl der Arbeitslosengeld Empfänger (Az.: A-IR/1110100-IF30217)
Datum
30. Mai 2018 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, Sie haben mit E-Mail vom 05. Mai 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30217) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: 1. Die Gesamtanzahl der Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 Empfänger in Deutschland. 2. Die Gesamtanzahl der Erwerbstätigen ohne Bezug von Arbeitslosengeld 1 oder 2. 3. Prozentualer Anteil der Rentner mit einer monatlichen Rente bis 500€ im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Rentner. Zu Ihrem Antrag nehmen wir wie folgt Stellung: Zu Ihrer Frage 1: Zur Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld I und II hat das Statistische Bundesamt keine Informationen. Hierzu kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit als Produzent dieser Statistiken Auskunft geben. Zu Ihrer Frage 2: Auch zu dieser Frage besitzt das Statistische Bundesamt keine Informationen. Diese Frage kann ebenfalls teilweise mit Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zu sog. "Aufstockern" beantwortet werden. Wir schlagen Ihnen vor, sich mit Ihrem Auskunftsersuchen dorthin zu wenden. Aus den Ergebnissen des Mikrozensus 2016, einer 1%igen Stichprobenerhebung, liefert das Statistische Bundesamt ergänzende Daten zur Anzahl von Erwerbstätigen, die Angaben zum Bezug von öffentlichen Leistungen gemacht haben. Die entsprechende Frage gemäß des Mikrozensusfragebogens 2016 lautete: "Beziehen Sie sonstige öffentliche Zahlungen ?", Antwortmöglichkeiten waren u.a. "Arbeitslosengeld I (ALG I)" bzw. "Hartz IV (ALG II/Sozialgeld)". Von insgesamt 41 339 000 Erwerbstätigen gaben 664 000 diese beiden Antwortmöglichkeiten an. Die Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der Befragten und sind nur eingeschränkt mit anderen arbeitsmarktstatistischen Ergebnissen vergleichbar. Der komplette Fragebogen kann u.a. der Fachserie 1 Reihe 4.1 entnommen werden (kostenfreier Download über www.destatis.de - Bereich Arbeitsmarkt - Publikationen). Zu Ihrer Frage 3: Dem Statistischen Bundesamt liegen keine Daten im Bereich der Arbeitsmarktstatistik vor. Hier kann Ihnen gegebenenfalls die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen. Wir bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Auskünfte erteilen zu könne, hoffen aber, Ihnen mit den obigen Informationen dennoch weiter geholfen zu haben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen