Gesamtzahl der Prüfungen durch die BaFin im Zwei-Stufen-Enforcement

Gesamtzahl aller Abschluss- und Lageberichtsprüfungen, die die BaFin im Zuge des Zwei-Stufen-Enforcements seit dessen Einführung bis zur Ablösung zum 01.01.2022 (auf der zweiten Stufe) durchgeführt hat. Bitte teilen Sie mir auch mit, wie viele hiervon jeweils auf dem Nichtanerkennen der Fehlerfeststellung der DPR durch das Unternehmen, fehlender Kooperation mit der DPR und erheblichen Zweifeln der BaFin am Ergebnis der DPR beruhen. Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
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Lars Wohlgemuth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gesamtzahl aller …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Lars Wohlgemuth
Betreff
Gesamtzahl der Prüfungen durch die BaFin im Zwei-Stufen-Enforcement [#249513]
Datum
19. Mai 2022 15:13
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesamtzahl aller Abschluss- und Lageberichtsprüfungen, die die BaFin im Zuge des Zwei-Stufen-Enforcements seit dessen Einführung bis zur Ablösung zum 01.01.2022 (auf der zweiten Stufe) durchgeführt hat. Bitte teilen Sie mir auch mit, wie viele hiervon jeweils auf dem Nichtanerkennen der Fehlerfeststellung der DPR durch das Unternehmen, fehlender Kooperation mit der DPR und erheblichen Zweifeln der BaFin am Ergebnis der DPR beruhen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Wohlgemuth Anfragenr: 249513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249513/ Postanschrift Lars Wohlgemuth << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Wohlgemuth

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Wohlgemuth, im Anhang finden Sie den Bescheid mit der Entscheidung, Ihnen teilweisen Informati…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Gesamtzahl der Prüfungen durch die BaFin im Zwei-Stufen-Enforcement [#249513]
Datum
20. Juni 2022 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wohlgemuth, im Anhang finden Sie den Bescheid mit der Entscheidung, Ihnen teilweisen Informationszugang zu gewähren. Gebühren wurden nicht erhoben, weshalb eine Vorabmitteilung an Sie nicht erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen