Geschäftsordnung Karenzzeit-Gremium

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Geschäftsordnung des sog. Karenzzeit-Gremiums
Sollte keine Geschäftsordnung existieren, bitte ich um Mitteilung, auf welcher rechtlichen Grundlage die Verfahren des Gremiums geregelt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Geschäftsordnung des…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschäftsordnung Karenzzeit-Gremium [#248895]
Datum
12. Mai 2022 12:21
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Geschäftsordnung des sog. Karenzzeit-Gremiums Sollte keine Geschäftsordnung existieren, bitte ich um Mitteilung, auf welcher rechtlichen Grundlage die Verfahren des Gremiums geregelt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 248895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248895/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Antwort Auf Grundlage von § 1 IFG erhalten Sie folgende Auskunft: Das beratende Gremium nach § 6b Abs. 3 Bundesmin…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
20. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Auf Grundlage von § 1 IFG erhalten Sie folgende Auskunft: Das beratende Gremium nach § 6b Abs. 3 Bundesministergesetz (BMinG) wird auf der Grundlage von§§ 6a ff BMinG tätig. Das Gremium hat keine Geschäftsordnung. Aufgaben und Zusammensetzung des Gremiums ergeben sich aus § 6b Abs. 3 und 4 sowie § 6c BMinG.

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