bkamt-karenzzeit-gremium-go
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Geschäftsordnung Karenzzeit-Gremium“
0 Bundeskanzleramt G7GERMANY 2022 Venzke Referat 123 Justiziariat; !FG-Koordination; Be- hördlicher Datenschutz, Beschwer- Bundeskanzleram~ 11012 Bel1ln destelle AGG Postzustellungsurkunde Herrn HAUSANSCHRIFT Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin Arne Semsrott POSTANSCHRIFT 11012 Berlin c/o Open Knowledge TEL +49 30 18 400 - 0 Foundation Deutschland e.V. FAX +49 30 18 400 - 2357 Singerstraße 109 MAIL poststelle@bk.bund.de 10179 Berlin b- BETREFF Anfrage nach dem Berlin, Juni2022 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) AZ 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 096 BEZuG Ihre Anfrage vom 12. Mai 2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 12. Mai 2022 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informa- tionsfreiheitsgesetzes (IFG): ,,Bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Geschäftsordnung des sog. Karenzzeit-Gremiums. Sollte keine Ge- schäftsordnung existieren, bitte ich um Mitteilung, auf welcher rechtli- chen Grundlage die Verfahren des Gremiums geregelt werden." Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Sie erhalten eine einfache schriftliche Auskunft. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei.
SEITE 2VON 2 Gründe 1. Auf Grundlage von § 1 IFG erhalten Sie folgende Auskunft: Das beratende Gremium nach § 6b Abs. 3 Bundesministergesetz (BMinG) wird auf der Grundlage von§§ 6a ff BMinG tätig. Das Gremium hat keine Geschäfts- ordnung. Aufgaben und Zusammensetzung des Gremiums ergeben sich aus § 6b Abs. 3 und 4 sowie § 6c BMinG. II. Gemäß § 10 Abs. 1, 3 1FG in Verbindung mit der Anlage Teil A, Ziff. 1.1 der Informationsgebührenverordnung fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch beim Bundeskanzleramt erhoben werden. Ich weise darauf hin, dass für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs eine Gebühr in Höhe von mindestens 30,00 Euro anfällt.