Geschäftszeichen 522

Alle Unterlagen zu dem Geschäftszeichen 522.

Wie viele Beschwerden wurden bisher dem Geschäftszeichen 522 zugeordnet?

Welche Bedeutung hat das Geschäftszeichen 522, dem anscheinend ziemlich vielen Datenschutz-Beschwerden zugeordnet werden?

Warum erhält man keine weiteren Informationen zur Bearbeitung der eigenen eingereichten Beschwerde, die dem Geschäftszeichen 522 zugeordnet wurden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle U…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftszeichen 522 [#280544]
Datum
6. Juni 2023 00:21
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zu dem Geschäftszeichen 522. Wie viele Beschwerden wurden bisher dem Geschäftszeichen 522 zugeordnet? Welche Bedeutung hat das Geschäftszeichen 522, dem anscheinend ziemlich vielen Datenschutz-Beschwerden zugeordnet werden? Warum erhält man keine weiteren Informationen zur Bearbeitung der eigenen eingereichten Beschwerde, die dem Geschäftszeichen 522 zugeordnet wurden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280544/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 5. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Geschä…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 5. Juni 2023
Datum
8. Juni 2023 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.268 veraktet ist, teile ich Ihnen Folgendes mit: Allein im April 2023 (das ist der Monat mit unserer letzten Erhebung) wurden 250 Eingaben unter dem Geschäftszeichen 522 bearbeitet. Dies entspricht in etwa dem Monatsdurchschnitt von Vorgängen unter diesem Aktenzeichen. Das Geschäftszeichen 522 wird für Eingaben von Bürger:innen vergeben, in welchen um eine einfache Beratung gebeten wird oder die sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht als Beschwerde im Sinne von Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einstufen lassen. Eingaben unter dem Geschäftszeichen 522 werden von uns im Rahmen unserer Zuständigkeit und, soweit gesetzlich möglich, unter Beteiligung der eingebenden Person bearbeitet. Dieser Informationszugang ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 5. Juni 2023 [#280544] Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort. Bitte teilen Sie mi…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 5. Juni 2023 [#280544]
Datum
15. Juni 2023 10:27
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort. Bitte teilen Sie mir mit, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine neu eingereichte Beschwerde nicht dem Geschäftszeichen 522 zugeordnet wird und daraus resultierend dann nicht mehr bearbeitet wird. Hintergrund ist die mehrfache Einstufung - innerhalb der letzten 1 1/2 Jahre von verschiedenen Personen lt. vorliegenden Unterlagen - über verschiedenen, ausführlich beschriebenen Sachverhalten mit konkreten Tatzeitpunkten, Orten, verantwortlichen Stellen und Darstellung der begangenen Datenverletzung, eingereicht über das online Beschwerdeformular der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die trotzdem dem Geschäftszeichen 522 zugeordnet wurden, wodurch keine Bearbeitung mehr stattgefunden hat (und auf wiederholte Nachfrage keine Informationen mehr mitgeteilt wurden). Es erfolgte lediglich ein einmaliges Standard-Schreiben, bei dem der Sachverhalt von den Sachbearbeitenden so dargestellt wurde, als sei die Eingabe als einfacher Hinweis und als Prüfungsanregung zu verstehen. Dafür lohnt sich der Aufwand und die Mühe einer Beschwerde für private Personen nicht. Es entsteht der Verdacht, dass hier Zahlen für den Jahres- oder internen Zahlenbericht geschönt werden, indem Beschwerden vermehrt als Prüfungsanregung interpretiert werden (vielleicht betrifft das auch nur eine konkrete Abteilung - das ist leider für externe Personen nicht nachvollziehbar). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280544/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachfrage vom 15. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt wird das Geschäft…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachfrage vom 15. Juni 2023
Datum
20. Juni 2023 17:39
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt wird das Geschäftszeichen 522 für Eingaben vergeben, in denen um eine einfache Beratung gebeten wird oder die sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht als Beschwerde im Sinne von Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einstufen lassen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Eine Einordnung unter das Geschäftszeichen 522 erfolgt beispielsweise auch dann, wenn die eigene Betroffenheit nicht hinreichend dargelegt werden kann. In diesen Fällen wird durch unsere Behörde von Amts wegen ermittelt. Werden entsprechende Nachweise nachgereicht, wird das Verfahren in die jeweils einschlägige Aktengruppe überführt und, soweit gesetzlich möglich, unter Beteiligung der eingebenden Person bearbeitet. Darüber hinaus können wir Ihnen nichts mitteilen. Mit freundlichen Grüßen