Geschäftsanweisung der Polizei Nr. 15/2014

Anfrage an: Polizei Berlin

Die Geschäftsanweisung der Polizei Nr. 15/2014 zum Umsetzen von Fahrzeugen, die auch für die Ordnungsämter bindend ist.

Ergebnis der Anfrage

In Reaktion auf die Antwort zu der Schriftlichen Anfrage BVV Friedrichshain-Kreuzberg SA/261/V und dem tweet (https://twitter.com/PascalStriebel/stat…) von Pascal Striebel habe ich eine entsprechende IFG anfrage zu dem Dokument "Geschäftsanweisung der Polizei Nr. 15/2014 zum Umsetzen von Fahrzeugen" gestellt, es wurde mir eine Akteneinsicht mit Kosten per Brief zugesandt, diese habe ich beantwortet und das anhängige PDF erhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    10,97 Euro
  • 8 Follower:innen
Mario Burkhardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Geschäftsanweisung der Polizei Nr. 15/2014 [#53404]
Datum
30. Januar 2019 11:53
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Geschäftsanweisung der Polizei Nr. 15/2014 zum Umsetzen von Fahrzeugen, die auch für die Ordnungsämter bindend ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Polizei Berlin
Just 4 IFG 8.19 Sehr geehrter Herr Burkhardt, anliegend erhalten Sie die gewünschte Vorabinformation zu Ihre…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Geschäftsanweisung der Polizei Nr. 15/2014 [#53404]
Datum
8. Februar 2019 15:14
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 8.19 Sehr geehrter Herr Burkhardt, anliegend erhalten Sie die gewünschte Vorabinformation zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte den Antrag weiterverfolgen. Bitte Teilen Sie mir eine Paypal Email Adre…
An Polizei Berlin Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Geschäftsanweisung der Polizei Nr. 15/2014 [#53404]
Datum
11. Februar 2019 12:08
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte den Antrag weiterverfolgen. Bitte Teilen Sie mir eine Paypal Email Adresse mit auf die ich das Geld schicken kann. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 53404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
Just 4 IFG 8.19 Sehr geehrter Herr Burkhardt, den Bescheid zu Ihrem Antrag sollten Sie auf dem Postweg erhalten …
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG-Antrag: Geschäftsanweisung der Polizei Nr. 15/2014 [#53404]
Datum
26. Februar 2019 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 8.19 Sehr geehrter Herr Burkhardt, den Bescheid zu Ihrem Antrag sollten Sie auf dem Postweg erhalten haben. Die Akteneinsicht wird durch Übersendung des anliegenden pdf-Dokuments gewährt. Mit freundlichen Grüßen

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