Geschäftsanweisung (GA) PPr Stab Nr. 7/2004 „Über den Umgang mit beweglichen und ortsfesten Telekommunikationsanlagen und Zubehör"

Anfrage an: Polizei Berlin

Anweisungen zu Verlust/Unregelmäßigkeiten von Telekommunikationsanlagen, die in der Geschäftsanweisung (GA) PPr Stab Nr. 7/2004 „Über den Umgang mit beweglichen und ortsfesten Telekommunikationsanlagen und Zubehör" dargestellt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsanweisung (GA) PPr Stab Nr. 7/2004 „Über den Umgang mit beweglichen und ortsfesten Telekommunikationsanlagen und Zubehör" [#196075]
Datum
27. August 2020 09:16
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen zu Verlust/Unregelmäßigkeiten von Telekommunikationsanlagen, die in der Geschäftsanweisung (GA) PPr Stab Nr. 7/2004 „Über den Umgang mit beweglichen und ortsfesten Telekommunikationsanlagen und Zubehör" dargestellt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196075/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
IFG Antrag vom 14.07.2020 Just 4 - IFG 111.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag teile ich Ihnen …
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG Antrag vom 14.07.2020
Datum
2. November 2020 09:58
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
stefan.gritzkepolizei.berlin.de-certificate-1.pem
2,9 KB
stefan.gritzkepolizei.berlin.de-public-key-1.asc
2,3 KB


Just 4 - IFG 111.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag teile ich Ihnen mit, dass die gewünschten Informationen in der Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 7/2004 über den Umgang mit beweglichen und ortsfesten Telekommunikationsanlagen und Zubehör unter der Nummer VIII. Verluste/Unregelmäßigkeiten geregelt sind; die Informationen, die eine Din A 4 Seite umfassen, stehen zur Verfügung. Eine Auskunft kann erteilt werden. Für die Zusammenstellung wird voraussichtlich eine Gebühr von 5,- Euro entstehen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag vom 14.07.2020 (Just 4 - IFG 111.20) [#196075] (Just 4 - IFG 111.20) Sehr geehrteAntragsteller/in
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag vom 14.07.2020 (Just 4 - IFG 111.20) [#196075]
Datum
5. November 2020 09:46
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
(Just 4 - IFG 111.20) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort. Ich erhalte meinen Antrag, auch mit Sicht auf eine Gebühr von voraussichtlich 5€ aufrecht. vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196075/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: IFG Antrag vom 14.07.2020 (Just 4 - IFG 111.20) [#196075] Sehr << Anrede >> meine Informationsfre…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag vom 14.07.2020 (Just 4 - IFG 111.20) [#196075]
Datum
22. Juni 2021 13:39
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschäftsanweisung (GA) PPr Stab Nr. 7/2004 „Über den Umgang mit beweglichen und ortsfesten Telekommunikationsanlagen und Zubehör"“ vom 27.08.2020 (#196075) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 267 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196075/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>