Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Polizeiinspektion Augsburg Mitte

Anfrage an: Stadt Augsburg

Alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Polizeiinspektion Augsburg Mitte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Oktober 2017
  • Frist
    3. November 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Polizeiinspektion Augsburg Mitte [#24830]
Datum
2. Oktober 2017 10:57
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Polizeiinspektion Augsburg Mitte.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail wurde an die Polizeiinspektion Augsburg Mitte weitergeleitet, da diese al…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Aw: Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Polizeiinspektion Augsburg Mitte
Datum
5. Oktober 2017 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail wurde an die Polizeiinspektion Augsburg Mitte weitergeleitet, da diese als staatliche Behörde für Ihre Anfrage zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Augsburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die PI Augsburg Mitte ist nicht Teil der Stadtverwaltung gem. § 1 der Satzung zur Reg…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Polizeiinspektion Augsburg Mitte [#24830]
Datum
10. Oktober 2017 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die PI Augsburg Mitte ist nicht Teil der Stadtverwaltung gem. § 1 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg. Somit ist die Satzung auf die PI Mitte nicht anwendbar und es können auch keine Auskunftsansprüche gegenüber der PI Mitte daraus hergeleitet werden. Im Übrigen wäre ein solcher Auskunftsanspruch gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung ausgeschlossen. Auch ansonsten ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich, auf Grund derer die geforderte Auskunft von der PI Mitte zu erteilen wäre. Mit freundlichen Grüßen