Geschäftsbilanz Oktoberfest (Einnahmen/Ausgaben) für die Jahre 2013 und 2014

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Jahren 2008, 2009 sowie 2010 konnte man aus den Medien entnehmen, dass die Stadt München beim Oktoberfest rote Zahlen schreibt.
Zwei Internet-Links als Beispiele:
http://www.focus.de/finanzen/news/tid-19876/wiesn-geldmaschine-oktoberfest_aid_552960.html
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-wiesn-mit-miesen-rekord-verlust.443c6f47-cc23-4df9-8391-3f73d3f93934.html

bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
Geschäftsbilanz, in der die Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Juni 2015
  • Frist
    25. Juli 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, in den Jahren 200…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsbilanz Oktoberfest (Einnahmen/Ausgaben) für die Jahre 2013 und 2014 [#10258]
Datum
23. Juni 2015 11:43
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, in den Jahren 2008, 2009 sowie 2010 konnte man aus den Medien entnehmen, dass die Stadt München beim Oktoberfest rote Zahlen schreibt. Zwei Internet-Links als Beispiele: http://www.focus.de/finanzen/news/tid-19876/wiesn-geldmaschine-oktoberfest_aid_552960.html http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-wiesn-mit-miesen-rekord-verlust.443c6f47-cc23-4df9-8391-3f73d3f93934.html bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: Geschäftsbilanz, in der die Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach § 1 Abs.1 der Informationsfreiheitssatzung (IFS) …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Geschäftsbilanz Oktoberfest (Einnahmen/Ausgaben) für die Jahre 2013 und 2014 [#10258]
Datum
8. Juli 2015 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach § 1 Abs.1 der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 besteht ein Anspruch auf die Bearbeitung Ihrer Anfrage nur dann, wenn Sie ein Münchner Einwohner (mit Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz) sind. Um dies prüfen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Anschrift zu nennen. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat gemäß § 5 Abs. 1 IFS erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Fachdienststelle. Mit freundlichen Grüßen