Geschäftsordnung BMJV

Die aktuelle Ergänzende Geschäftsordnung des BMJV (ErgGO zur GGO), vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle Erg…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Geschäftsordnung BMJV [#59389]
Datum
26. Februar 2019 23:29
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle Ergänzende Geschäftsordnung des BMJV (ErgGO zur GGO), vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Ergänzende Geschäftsordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauch…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Ergänzende Geschäftsordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Ihre E-Mail vom 26. Februar 2019 (Aktenzeichen: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 251/2019)
Datum
22. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, mit E-Mail vom 26. Februar 2019 bitten Sie über www.fraqdenstaat.de unter Berufung auf das IFG um „die aktuelle Ergänzende Geschäftsordnung des BMJV (ErgGO zur GGO)“. Ich informiere Sie darüber, dass ein Informationszugang möglich, jedoch gebührenpflichtig sein wird. Zwar gibt es keine „Ergänzende Geschäftsordnung des BMJV (ErgGO zur GGO)“. Als „Ergänzung zur GGO“ wurden jedoch verschiedene Hausverfügungen erlassen. Vor einem Informationszugang zu diesen Hausverfügungen sind diese auf etwaige Ausschussgründe nach dem IFG zu prüfen. Die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags verursacht daher einen höheren Verwaltungsaufwand und ist insoweit gebührenpflichtig. Die Prüfung erfordert ca. 45 Minuten Arbeitszeit einer bzw. eines Bediensteten des gehobenen Dienstes. Hinzu kommt der evtl. erforderliche Arbeitsaufwand für die Unkenntlichmachung geschützter Informationen sowie die Herstellung von Abschriften. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergehen nur einfache Auskünfte kostenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Der pauschale Stundensatz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG beträgt für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes 30,00 EUR und des gehobenen Dienstes 45,00 EUR, vgl. Begründung zur IFGGebV. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den bei der Gebührenfestsetzung zu berücksichtigenden Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags ermitteln kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich zunächst um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag nach dem IFG vom 26. Februar 2019 aufrechterhalten und zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Ergänzende Geschäftsordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Ergänzende Geschäftsordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Ihre E-Mail vom 26. Februar 2019 (Aktenzeichen: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 251/2019) [#59389]
Datum
13. Mai 2019 16:19
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bin ausdrücklich nicht mit der Erhebung von Gebühren einverstanden. Es handelt sich um eine einfache und deshalb gebührenfrei zu beantwortende Auskunft; gleichlautende Auskünfte wurden mittlerweile von der Mehrzahl der anderen Bundesministerien kostenfrei beantwortet. Entsprechend werde ich nach § 12 IFG den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 59389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsordnung BMJV“ [#59389] [#59389]
Datum
13. Mai 2019 16:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59389 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich um eine einfache und damit gebührenfrei zu beantwortende Auskunft handelt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 59389.pdf - 2019-03-22_1-2019_03_29_informationsfreiheitsgesetz-ifg_bundesministerium__der-justiz-und__fur-verbraucherschutz.pdf Anfragenr: 59389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-726/002 II#0114 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Geschäftsordnung BMJV« [#59389] # 15-726/002 II#0114
Datum
4. Juni 2019 10:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
475,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-726/002 II#0114 Sehr geehrter Herr Beier, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-726/002 II#0114 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-726/002 II#0114
Datum
19. Juni 2019 14:17
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-726/002 II#0114 Sehr geehrter Herr Beier, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Ergänzende Geschäftsordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Ergänzende Geschäftsordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Ihre E-Mail vom 26. Februar 2019 (Aktenzeichen: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 251/2019) [#59389]
Datum
20. Juni 2019 20:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> nachdem der BfDI Ihrer Rechtsauffassung folgt, möchte ich mich hiermit erkundigen, ob das BMJV weiterhin eine Bearbeitung nur unter Erhebung von Gebühren durchführen würde. Ich darf darauf hinweisen, dass die Mehrheit der anderen Bundesministerien mittlerweile ihre ErgGO bzw. vergleichbare, umfangreiche Regelungen ohne Erhebung von Gebühren zur Verfügung gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 59389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 20. Juni 2019 - IFG: Ergänzende Geschäftsordnung des BMJV [#59389] Bundesministerium der Justiz un…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 20. Juni 2019 - IFG: Ergänzende Geschäftsordnung des BMJV [#59389]
Datum
24. Juni 2019 14:52
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gz.: 1451/6II-Z3 251/2019 Sehr geehrter Herr Beier, wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 22. März 2019 mitgeteilt habe, gibt es im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine „Ergänzende Geschäftsordnung des BMJV (ErgGO zur GGO)“, sondern als „Ergänzung zur GGO“ sind verschiedene Hausverfügungen erlassen worden. Diese haben einen Umfang von ca. 80 Seiten und enthalten Sachinformationen, die u. a. die Hausleitung oder den Arbeitsbereich des Geheimschutzes betreffen, organisatorische Vorkehrungen für den Krisenfall sowie den elektronischen Dokumentenverkehr. Ob Ausschlussgründe einem Informationszugang entgegenstehen, kann erst nach Durchsicht der Hausverfügungen unter Beteiligung mehrerer Referate im BMJV beurteilt werden. Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ergehen nur einfache Auskünfte kostenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Bei Ihrem Anliegen handelt es sich nicht mehr um eine einfache Auskunft ohne nennenswerten Personalaufwand, die gebührenfrei erteilt werden könnte. Insoweit verweise ich auf das Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 18. Juni 2019. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
AW: Ihre E-Mail vom 20. Juni 2019 - IFG: Ergänzende Geschäftsordnung des BMJV [#59389] Sehr geehrte<< Anrede…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 20. Juni 2019 - IFG: Ergänzende Geschäftsordnung des BMJV [#59389]
Datum
25. Juni 2019 06:29
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft, auch wenn ich diese inhaltlich bedauere. Ich ziehe hiermit die Anfrage aufgrund der zu erwartenden Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 59389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>