Geschäftsordnung der Aufarbeitungskommission

Geschäftsordnung der Aufarbeitungskommission

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
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Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschäftsor…
An Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Geschäftsordnung der Aufarbeitungskommission [#184296]
Datum
9. April 2020 12:39
An
Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geschäftsordnung der Aufarbeitungskommission
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184296 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff

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Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, mit Ihrer Eingabe vom 09. April 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informa…
Von
Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Betreff
Geschäftsordnung der Aufarbeitungskommission [#184296]
Datum
8. Mai 2020 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, mit Ihrer Eingabe vom 09. April 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) die Geschäftsordnung der Aufarbeitungskommission. Aufgrund der organisatorischen Anbindung des UBSKM sowie der Aufarbeitungskommission an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ergeht der Bescheid im Namen des BMFSFJ. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Nachfolgend möchten wir Ihnen gern Ihre Anfrage beantworten: Die Geschäftsordnung der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/2020/05/Gesch%C3%A4ftsordnung-der-Unabh%C3%A4ngigen-Kommission-zur-Aufarbeitung-sexuellen-Kindesmissbrauchs.pdf Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen