Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD

die Geschäftsordnung der Ständigen Fernsehprogrammkonferenz der ARD.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Geschäftsord…
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD [#161546]
Datum
30. Juli 2019 09:52
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Geschäftsordnung der Ständigen Fernsehprogrammkonferenz der ARD.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessischer Rundfunk AdöR
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservice des Hessi…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Antw: Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD [#161546] (Automatische Eingangsbestätigung)
Datum
30. Juli 2019 09:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservice des Hessischen Rundfunks. Ihre Anfrage, Kritik oder Stellungnahme werden wir so schnell wie möglich bearbeiten bzw. an eine zuständige Stelle oder Redaktion weiterleiten, die wir Ihrem Anliegen zuordnen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer E-Mail aufgrund des hohen Aufkommens uns erreichender Anfragen mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Bitte antworten Sie nicht auf diese automatisch generierte Empfangsbestätigung. Ihr hr-Hörer- und Zuschauerservice Hörer- und Zuschauerservice Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Bertramstraße 8 60320 Frankfurt Montag bis Freitag 08:00 - 22:00 Uhr Wochenende und Feiertage 09:00 - 21:00 Uhr Hörerservice 069 155-5100 Zuschauerservice 069 155-5111 Fax 069 155-5155 <<E-Mail-Adresse>> www.hr.de >>> "Antragsteller/in Antragsteller/in [#161546]" <<Name und E-Mail-Adresse>> 30.7.19 09:52 >>> Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Geschäftsordnung der Ständigen Fernsehprogrammkonferenz der ARD. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Hessischer Rundfunk AdöR
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adre…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Antw: Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD [#161546]
Datum
30. Juli 2019 17:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 30.07.2019 baten Sie um Auskunft nach dem HDSIG. Sie erfragten die Zusendung der Geschäftsordnung der Ständigen Fernsehprogrammkonferenz der ARD. Wir können Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Zwar gelten gemäß § 81 HDSIG die Vorschriften über den Informationszugang nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 bis 3 auch für den Hessischen Rundfunk. Jedoch gilt dies nach § 81 Nr. 8 HDSIG für den Hessischen Rundfunk nur, soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Ausweislich der Gesetzesbegründung ist der Hessische Rundfunk als Träger der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden; für ihn gilt vielmehr das höchstrichterlich festgestellte Gebot der Staatsferne des Rundfunks. Der gesamte journalistisch-redaktionelle Bereich muss außerhalb des Anwendungsbereiches der Vorschriften des Vierten Teils des HDSIG liegen. Ihre Anfrage betrifft die redaktionelle Arbeit unserer Fernsehdirektion. Kosten für diese Anfrage werden keine erhoben. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD“ [#161546] [#161546]
Datum
1. August 2019 23:29
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/161546 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da meine Anfrage nicht die journalistisch-redaktionellen Arbeit des HR berührt. Vielmehr ist die Geschäftsordnung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit des HR zuzuordnen und muss somit nach § 80 HDSIG herausgegeben werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 161546.pdf Anfragenr: 161546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AZ: 90.19.35:0045 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 01.08.2019 EINGANGSBESTÄTIGUNG Sehr geehrteAn…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AZ: 90.19.35:0045 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 01.08.2019
Datum
15. August 2019 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
EINGANGSBESTÄTIGUNG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 90.19.35:0045 / PI bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftverkehr mit unserer Dienstste<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>e an. Angesichts der Vie<< Adresse entfernt >>zah<< Adresse entfernt >> der hier eingehenden Beschwerden und Anfragen müssen wir Sie um etwas Gedu<< Adresse entfernt >>d bitten. Sie werden unaufgefordert Antwort erha<< Adresse entfernt >>ten, soba<< Adresse entfernt >>d die Prüfung der von Ihnen geste<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>ten Fragen abgesch<< Adresse entfernt >>ossen ist. Dieses Schreiben ist maschine<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> erste<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>t und ohne Unterschrift gü<< Adresse entfernt >>tig. Mit freund<< Adresse entfernt >>ichen Grüßen