Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD
die Geschäftsordnung der Ständigen Fernsehprogrammkonferenz der ARD.
Anfrage abgelehnt
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Datum30. Juli 2019
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3. September 2019
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD [#161546]
- Datum
- 30. Juli 2019 09:52
- An
- Hessischer Rundfunk AdöR
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Hessischer Rundfunk AdöR
- Betreff
- Antw: Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD [#161546] (Automatische Eingangsbestätigung)
- Datum
- 30. Juli 2019 09:52
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Hessischer Rundfunk AdöR
- Betreff
- Antw: Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD [#161546]
- Datum
- 30. Juli 2019 17:50
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD“ [#161546] [#161546]
- Datum
- 1. August 2019 23:29
- An
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- AZ: 90.19.35:0045 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 01.08.2019
- Datum
- 15. August 2019 11:37
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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