Geschäftsverteilungsplan

- Den Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. November 2016
  • Frist
    13. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Geschäftsv…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschäftsverteilungsplan [#19037]
Datum
11. November 2016 14:17
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Xiaowei Chen << Adresse entfernt >> Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Xiaowei Chen << Adresse entfernt >> Deutschland e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags Gesch= C3�ftsverteilungsplan [#19037] Sehr geehrter Herr Chen, hiermit be…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags Gesch= C3�ftsverteilungsplan [#19037]
Datum
14. November 2016 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Chen, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (#19037) vom 11.11.2016. Ich habe Ihren Antrag an das im BMZ zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ‑ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Z14 O4010-0005/009 Sehr geehrter Herr Chen, wie bereits in meiner Eingangsbestätigung vom 14.11.2016 zu Ihrem …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Gebührenankündigung - IFG Antrag Geschäftsverteilungsplan [#19037]
Datum
30. November 2016 17:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Z14 O4010-0005/009 Sehr geehrter Herr Chen, wie bereits in meiner Eingangsbestätigung vom 14.11.2016 zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.11.2016 angemerkt, werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro sowie die Kosten für Auslagen erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten, sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Im vorliegenden Fall wird der Arbeitsaufwand konservativ auf - 30 Minuten Aufwand einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des gehobenen Dienstes und - 45 Minuten Aufwand einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des höheren Dienstes geschätzt. Somit würde ich eine Gebühr in Höhe von insgesamt 67,50 Euro (22,50 + 45) ansetzen. Auslagen fallen nicht an, da wir Ihnen die Unterlagen elektronisch zusenden können. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter diesen Umständen Ihren Antrag aufrecht erhalten und ob eventuelle Gebührenbefreiungs- und ‑ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV bei Ihnen anwendbar sein könnten. Mit freundlichen Grüßen