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Geschäftsverteilungsplan 2018 für Ihr Gericht

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Fo…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsverteilungsplan 2018 für Ihr Gericht [#192568]
Datum
13. Juli 2020 14:16
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192568/
Oberlandesgericht Hamm
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalt…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Geschäftsverteilungsplan 2018 für Ihr Gericht [#192568]
Datum
13. Juli 2020 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Hamm
153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
20. Juli 2020 11:01
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2020_07_20_OLGH_6_Sch.docx
40,8 KB
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568] Sehr geehrte<Informati…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568]
Datum
20. Juli 2020 12:26
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> danke f. Ihre Nachricht. Allerdings fragte ich nach dem GVP aus 2018 und nicht aus 2019. Ich bitte um die Nachsendung des GVP aus 2018. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192568/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568] Sehr geehrte<Informati…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568]
Datum
20. Juli 2020 12:31
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich hatte im Betreff der Email den GVP aus 2018 abgefragt und versehentlich im Text der Anfrage "2019" geschrieben. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192568/
Oberlandesgericht Hamm
AW: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568] Sehr geehrte<Informati…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568]
Datum
20. Juli 2020 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Hamm
RE: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568] Sehr geehrte<Informati…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
RE: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568]
Datum
23. Juli 2020 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen ( https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php ) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Oberlandesgericht Hamm
153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
24. Juli 2020 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.