Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Fo…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht [#192567]
Datum
13. Juli 2020 14:14
An
Oberlandesgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192567/
Oberlandesgericht Köln
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese …
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail
Datum
13. Juli 2020 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte zudem um die einfache Information nach dem Kalenderdatum der A…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht [#192567]
Datum
13. Juli 2020 23:45
An
Oberlandesgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte zudem um die einfache Information nach dem Kalenderdatum der Abschaltung des Geschäftsverteilungsplans aus 2019 von der Homepage durch die Gerichtsverwaltung. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192567/
Oberlandesgericht Köln
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese …
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail
Datum
13. Juli 2020 23:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort auf Ihre E-Mail [#192567] Sehr geehrte<Information-entfernt> ein Antrag ist nach G…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort auf Ihre E-Mail [#192567]
Datum
25. Juli 2020 18:06
An
Oberlandesgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ein Antrag ist nach Gesetz unverzüglich zu beantworten, wie bekannt. Es ist zudem bekannt, dass der GVP aus 2019 durch die Gerichtsverwaltung online gestellt worden war und noch vor kurzem auf der Website der Verwaltung zu sehen war. Im Gegensatz zu Ihnen hat das OLG Hamm im Rahmen der Justizgewährungspflicht den GVP aus 2019 weiter auf der Website und hat zudem auf die Anfrage nach den GVP aus 2018 umgehendpositiv reagiert: https://fragdenstaat.de/a/192568 Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192567/
Oberlandesgericht Köln
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese …
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail
Datum
25. Juli 2020 18:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte schicken Sie doch endlich einen Link zum GVP 2019, der bereits als…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht [#192567]
Datum
1. August 2020 12:27
An
Oberlandesgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte schicken Sie doch endlich einen Link zum GVP 2019, der bereits als Teil der Informationssammlungen auf der Website der Gerichtsverwaltung war. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> Anfragenr: 192567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192567/
Oberlandesgericht Köln
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese …
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Automatische Antwort auf Ihre E-Mail
Datum
1. August 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Köln
Anfragenummer 192567; Informationsanfrage zur Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Anfragenummer 192567; Informationsanfrage zur Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans
Datum
4. August 2020 14:03
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
1.Anfrage-RS.docx
48,5 KB
Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Köln
Anfragenummer 192567; Informationsanfrage zur Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Anfragenummer 192567; Informationsanfrage zur Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans
Datum
4. August 2020 14:07
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
1.Anfrage-RS.docx
48,4 KB
Oberlandesgericht Köln
Anfragenummer 192567; Informationsanfrage zur Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans Es wird höflich gebeten,…
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Anfragenummer 192567; Informationsanfrage zur Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans
Datum
4. August 2020 14:32
Status
Es wird höflich gebeten, die erste E-Mail unberücksichtigt und zulassen und zu löschen. Die zweite E-Mail ist maßgeblich und korrekt. Vielen Dank
Oberlandesgericht Köln
Anfragenummer 192567; Informationsanfrage zur Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Anfragenummer 192567; Informationsanfrage zur Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans
Datum
4. August 2020 14:34
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
1.Anfrage-RS.docx
48,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenummer 192567; Informationsanfrage zur Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans [#192567] Sehr geehr…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenummer 192567; Informationsanfrage zur Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans [#192567]
Datum
12. August 2020 15:31
An
Oberlandesgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Rechtsauffassung und Informationsunterdrückungsbedürfnisse verkennen die Rechts- und die Sachlage. (So hat auch das Oberlandesgericht Hamm eine gleichgelagerte Anfrage auf fragdenstaat.de umgehend positiv beantwortet: https://fragdenstaat.de/a/192568) Dass ein GVP zum Zeitpunkt der Herstellung ein Akt der richterlichen Selbstverwaltung ist, wird gar nicht bestritten. Daher verfängt Ihre Argumentation nicht. Ungeachtet der Erstellung im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung waren die GVP aus 2018 und 2019 durch die Verwaltung Ihres Gerichts (Präsidenten des Amtsgerichts bzw. die Pressestelle) bekanntlich online gestellt worden und durch die sonstige Maßnahme Teil der allgemeinen Informationssammlungen der Verwaltung des Gerichts geworden. Es ist auch ausgeschlossen, dass die GVP sich nicht mehr auch in den Verwaltungsunterlagen des Gerichts befinden sollen, wie Sie selbst indirekt zugegeben. Zudem ist das Verwaltungsgericht nach für Justizverwaltungsakte gem. § 23 EGGVG gar nicht zuständigkeit, sondern das jeweilige Oberlandesgericht eines Gerichtsbezirks. Ihr Bescheid ist auch nicht unterschrieben. Was haben Sie im Gegensatz zum OLG Hamm zu verheimlichen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 192567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192567/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht“ [#192567] [#192567]
Datum
12. August 2020 15:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192567/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Rechtsauffassung und Informationsunterdrückungsbedürfnisse der Verwaltung des Oberlandesgerichts die Rechts- und die Sachlage verkennen . (So hat auch das Oberlandesgericht Hamm eine gleichgelagerte Anfrage auf fragdenstaat.de umgehend positiv beantwortet: https://fragdenstaat.de/a/192568) Dass ein GVP zum Zeitpunkt der Herstellung ein Akt der richterlichen Selbstverwaltung ist, wird gar nicht bestritten. Daher verfängt die Argumentation nicht. Ungeachtet der Erstellung im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung waren die GVP aus 2018 und 2019 durch die Verwaltung des Gerichts bekanntlich online gestellt worden und durch die sonstige Maßnahme Teil der allgemeinen Informationssammlungen der Verwaltung des Gerichts geworden. Es ist auch ausgeschlossen, dass die GVP sich nicht mehr auch in den Verwaltungsunterlagen des Gerichts befinden sollen. Zudem ist das Verwaltungsgericht nach für Justizverwaltungsakte gem. § 23 EGGVG gar nicht zuständigkeit, sondern das jeweilige Oberlandesgericht eines Gerichtsbezirks. Die Adresse ist aber nicht bekannt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 192567.pdf - 2020-08-04_1-1.Anfrage-RS.docx - 2020-08-04_2-1.Anfrage-RS.docx - 2020-08-04_4-1.Anfrage-RS.docx Anfragenr: 192567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192567/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bat um die einfachste Information nach dem Kalenderdatum der Abschal…
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht“ [#192567] [#192567]
Datum
12. August 2020 15:37
An
Oberlandesgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bat um die einfachste Information nach dem Kalenderdatum der Abschaltung des Geschäftsverteilungsplans aus 2019 von der Homepage durch die Gerichtsverwaltung. Wie sieht es damit aus? Was hat Ihr Gericht im Gegensatz zu OLG Hamm zu verbergen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192567/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht“ [#192567] [#192567]
Datum
13. August 2020 06:37
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Oberlandesgericht Köln
Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrter Herr, mangels Angabe Ihres Namens, eines Aktenzeichens o.ä…
Von
Oberlandesgericht Köln
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht“ [#192567] [#192567]
Datum
13. August 2020 10:14
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrter Herr, mangels Angabe Ihres Namens, eines Aktenzeichens o.ä. kann hier leider nicht zugeordnet werden, auf welchen Bescheid des Oberlandesgerichts Köln und welche ursprüngliche Anfrage Ihrerseits Sie Bezug nehmen. Auf Ihre Anfrage nach „der Abschaltung des Geschäftsverteilungsplans aus 2019 von der Homepage“ kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass der Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2019 auf der Homepage des Oberlandesgerichts Köln von IT- Seite mit einem Ablaufdatum „31.12.2019 16:00 Uhr“ hinterlegt war. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> danke für die Bestätigung, dass der unterdrückte GVP aus 2019 durch die …
An Oberlandesgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht“ [#192567] [#192567]
Datum
13. August 2020 12:07
An
Oberlandesgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> danke für die Bestätigung, dass der unterdrückte GVP aus 2019 durch die Gerichtsverwaltung mit Vorgaben für die IT-Seite verwaltet wurde. Ihren nichtigen Justizverwaltungsakt mit der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie, wie alle anderen Unterlagen, öffentlich nachlesbar hier: https://fragdenstaat.de/a/192567 Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192567/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.