Geschäftsverteilungsplan

- Den Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. November 2016
  • Frist
    13. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Geschäftsv…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschäftsverteilungsplan [#19044]
Datum
11. November 2016 14:34
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Xiaowei Chen << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Xiaowei Chen << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschäftsverteilungsplan“ vom 11.11.2016 (#190…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Geschäftsverteilungsplan [#19044]
Datum
13. Dezember 2016 15:31
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschäftsverteilungsplan“ vom 11.11.2016 (#19044) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Xiaowei Chen Anfragenr: 19044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Xiaowei Chen << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Antrag auf Aktienensicht nach IFG vom 11.11.2016 Link zum Organigramm Bearbeitung (Überprüfen+Schwärzung) des 150s…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Aktienensicht nach IFG vom 11.11.2016
Datum
19. Dezember 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Link zum Organigramm Bearbeitung (Überprüfen+Schwärzung) des 150seitigen Geschäftsverteilungsplan: Kostenaufwand im oberen Bereich des Gebührenrahmens.