Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan des BAMF

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
  • 0 Follower:innen
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschäftsverteil…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Geschäftsverteilungsplan [#24328]
Datum
16. August 2017 10:07
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geschäftsverteilungsplan des BAMF
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Mohammed Al Sharkey, anbei übermittle ich Ihnen den erbetenen Geschäftsverteilungsplan. Mit …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: Geschäftsverteilungsplan [#24328]
Datum
15. September 2017 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mohammed Al Sharkey, anbei übermittle ich Ihnen den erbetenen Geschäftsverteilungsplan. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, Mir ging es nicht um den Organisations plan, sondern den Geschaevtsverteilungspla…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: WG: Geschäftsverteilungsplan [#24328]
Datum
15. September 2017 18:47
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Mir ging es nicht um den Organisations plan, sondern den Geschaevtsverteilungsplan Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Mohammed Al Sharkey, für die Entscheidung über Ihre Anfrage bitte ich im Hinblick auf die Gese…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: WG: Geschäftsverteilungsplan [#24328]
Datum
18. September 2017 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mohammed Al Sharkey, für die Entscheidung über Ihre Anfrage bitte ich im Hinblick auf die Gesetzesbegründung zu § 11 Abs. 2 IFG (vgl. BT-Drs. 15/4493, 16) und die höchstrichterliche Rechtsprechung um Bekanntgabe Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrt<< Anrede >> es ist vollkommen ausreichend, mir das Gutachten per Email zuzusenden. Entgeg…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: WG: WG: Geschäftsverteilungsplan [#24328]
Datum
19. September 2017 07:29
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> es ist vollkommen ausreichend, mir das Gutachten per Email zuzusenden. Entgegenstehende Gründe sind nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, nach hiesiger Bewertung sind vorliegend Versagungsgründe gegeben, weshalb die Mitt…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: WG: WG: Geschäftsverteilungsplan [#24328]
Datum
19. September 2017 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, nach hiesiger Bewertung sind vorliegend Versagungsgründe gegeben, weshalb die Mitteilung Ihrer Postanschrift geboten ist (s. 5. Tätigkeitsbericht des BfDI für die Jahre 2014 und 2015, dort S. 45). Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrt<< Anrede >> die Anschrift ist nur erforderlich bei Angelegenheiten, wo eine Ablehnung erf…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: WG: WG: Geschäftsverteilungsplan [#24328]
Datum
19. September 2017 22:32
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Anschrift ist nur erforderlich bei Angelegenheiten, wo eine Ablehnung erfolgen muss und diese gesetzlich zulaessig ist. Dies liegt hier nicht vor, bzw. wurden Gruende nicht benannt. Ich bitte im Benennung der angeblichen Versagungsgruende. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan“ [#24328]
Datum
18. Oktober 2017 01:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24328 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich um eine allgemeine Verwaltungsvorschrit handelt, bei der keine Versagungsgruende vorliegen koennen. Bitte senden Sie mir auch den bei Ihnen entstehenden Akt zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Verfahren https://fragdenstaat.de/a/24328 hatte ich mich am 18.10.2017 an…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan“ [#24328]
Datum
6. Dezember 2017 21:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Verfahren https://fragdenstaat.de/a/24328 hatte ich mich am 18.10.2017 an Sie mit der Bitte um Vermittlung gewandt. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand des Verfahrens mit. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-725/004 II#0369 Sehr geehrter Herr Al S…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan“ [#24328]
Datum
22. Februar 2018 11:49
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-725/004 II#0369 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, Ihre Eingaben vom 18. Oktober und 06. Dezember 2017 habe ich erhalten. Aufgrund des mitübersandten Schriftverkehrs ist die Vorgehensweise des BAMF, eine zustellfähige Postanschrift zu verlangen, von meiner Seite aus nicht zu kritisieren. Der Geschäftsverteilungsplan enthält personenbezogene Daten, die nicht unter den Begriff des Bearbeiters aus § 5 Abs. 4 IFG fallen. Selbst wenn auf eine Drittbeteiligung verzichtet und eine Schwärzung vorgenommen würde, wäre der Bearbeitungsaufwand so hoch, dass nicht mehr von einer einfachen Auskunft ausgegangen werden kann. Mit freundlichen Grüßen