Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschäftsverteilung…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsverteilungsplan [#187812]
Datum
3. Juni 2020 15:43
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geschäftsverteilungsplan des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187812 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in der Geschäftsverteilungsplan enthält neben den Angaben zu den Aufgaben der einzelnen…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Geschäftsverteilungsplan [#187812]
Datum
23. Juni 2020 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Geschäftsverteilungsplan enthält neben den Angaben zu den Aufgaben der einzelnen Organisationseinheiten auch personenbezogene Daten im Sinne des § 5 Abs. 1 IFG. Da es sich hierbei nicht um Bearbeiterdaten im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG handelt, sind diese vor Herausgabe unkenntlich zu machen. Der Arbeitsaufwand für die Unkenntlichmachung ist gebührenmäßig angemessen zu veranschlagen und liegt bei 15 €. Ich bitte um Rückmeldung, ob Sie eine weitere Bearbeitung Ihres IFG-Antrags wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe von Ihnen noch keine Rückmeldung zu meiner untenstehenden E-Mail erhalten. …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Geschäftsverteilungsplan [#187812]
Datum
8. Juli 2020 12:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe von Ihnen noch keine Rückmeldung zu meiner untenstehenden E-Mail erhalten. Sollte ich bis zum 15.07.2020 keine Mitteilung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Anfrage zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen