Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015

Anfrage an: Amtsgericht Zossen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Zossen der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015.

Frage:
Wie kommt es, dass das Amtsgericht Zossen als einziges der 28 Amts- und Landgerichte im Land Brandenburg sich bis heute weigert, interessierten Bürgern einen Geschäftsverteilungsplan zur Verfügung zu stellen und auch ein rechtssicherer, d.h. vom Präsidium des Amtsgerichts Zossen unterschriebener(!) Geschäftsverteilungsplan auf den Webseiten des Amtsgerichts Zossen nicht zu finden ist?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. September 2015
  • Frist
    9. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschäftsverteil…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015 [#11292]
Datum
7. September 2015 19:08
An
Amtsgericht Zossen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Zossen der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015. Frage: Wie kommt es, dass das Amtsgericht Zossen als einziges der 28 Amts- und Landgerichte im Land Brandenburg sich bis heute weigert, interessierten Bürgern einen Geschäftsverteilungsplan zur Verfügung zu stellen und auch ein rechtssicherer, d.h. vom Präsidium des Amtsgerichts Zossen unterschriebener(!) Geschäftsverteilungsplan auf den Webseiten des Amtsgerichts Zossen nicht zu finden ist? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015" [#11292]
Datum
12. Oktober 2015 08:52
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11292 Die Anfrage wurde zu Unrecht bis heute nicht bearbeitet. Rein informatorisch teile ich noch mit, dass das Amtsgericht Zossen es offenbar für nötig hielt, am 27. November 2014 eine "Pressemitteilung" zu veröffentlichen, die strafrechtlich relevante Inhalte zum Nachteil meiner Person enthielt und lediglich dem Ziel diente, meine Person zu diskreditieren. In Frage kommen Verleumdung und Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Datenschutzbeauftragte wurde damals über den Vorfall informiert und hat nach eigener Aussage hinsichtlich des Verhaltens des Amtsgerichts Zossen eingreifen müssen. Trotz Verfügung, die Pressemitteilung in den nicht öffentlich einsehbaren Datenbeständen des Amtsgerichts Zossen nicht zu löschen, ist diese nach eigener Aussage dort nun "verschwunden". Ein solches Verhalten war mir bisher nur aus Medienberichten über China oder Nordkorea bekannt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjah…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015" [#11292]
Datum
12. Oktober 2015 09:00
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015" vom 07.09.2015 (#11292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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