Geschäftsverteilungspläne, Organigramme und Aktenpläne des Schulamts

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach §12 IFG NRW sind Sie verpflichtet, Ihre Geschäftsverteilungspläne, Organigramme und Aktenpläne frei, in elektronischer Form, zugänglich zu machen. Da ich auf der Website https://www.rbk-direkt.de diese Dokumente nicht gefunden habe, bitte ich Sie hiermit um die Zusendung dieser Dokumente. Zudem fordere ich Sie auf, diese Dokumente der Öffentlichkeit in elektronischer Form, so wie es vorgesehen ist, auf Ihrer Website zur Verfügung zu stellen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Da diese Dokumente bereits veröffentlicht hätten werden müssen, gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um eine nicht gebührenpflichtige Anfrage handelt.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2018
  • Frist
    27. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
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An Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsverteilungspläne, Organigramme und Aktenpläne des Schulamts [#27233]
Datum
24. März 2018 00:45
An
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, nach §12 IFG NRW sind Sie verpflichtet, Ihre Geschäftsverteilungspläne, Organigramme und Aktenpläne frei, in elektronischer Form, zugänglich zu machen. Da ich auf der Website https://www.rbk-direkt.de diese Dokumente nicht gefunden habe, bitte ich Sie hiermit um die Zusendung dieser Dokumente. Zudem fordere ich Sie auf, diese Dokumente der Öffentlichkeit in elektronischer Form, so wie es vorgesehen ist, auf Ihrer Website zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Da diese Dokumente bereits veröffentlicht hätten werden müssen, gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um eine nicht gebührenpflichtige Anfrage handelt. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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