Geschätzter schaden durch Steuerhinterziehung in der Gastronomie

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Wie hoch ist der Schaden aus sicht des Bundesrechnungshofes der in den Vergangenen Jahren in Deutschland durch Steuerhinterziehung /-betrug entstanden ist?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Sebastian Nachtigall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch is…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Sebastian Nachtigall
Betreff
Geschätzter schaden durch Steuerhinterziehung in der Gastronomie [#165451]
Datum
29. August 2019 11:08
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist der Schaden aus sicht des Bundesrechnungshofes der in den Vergangenen Jahren in Deutschland durch Steuerhinterziehung /-betrug entstanden ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Nachtigall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Nachtigall << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Nachtigall
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 29. August 2019 Referat Presse 05 20 35 - 5751/2019 Sehr geehrter Herr Nachtigall, vielen Da…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 29. August 2019
Datum
17. September 2019 08:56
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,4 KB


Referat Presse 05 20 35 - 5751/2019 Sehr geehrter Herr Nachtigall, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. August 2019, mit der Sie um Informationen zum Schaden durch Steuerhinterziehungen im Bereich der Gastronomie in den vergangenen Jahren bitten. Dem Bundesrechnungshof liegen hierzu keine Prüfungserkenntnisse vor. Mit möglichen Steuerhinterziehungen in bargeldintensiven Branchen, hierzu zählt auch die Gastronomie, hat sich der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen 2016 Band II Nr. 32 befasst. Diese finden Sie hier: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2016-band-ii/sonstige-pruefungs-und-beratungsergebnisse/allgemeine-finanzverwaltung/2016-bemerkungen-band-ii-nr-32-schluss-mit-manipulierten-elektronischen-kassenaufzeichnungen Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Nachtigall
AW: Ihre Anfrage vom 29. August 2019 [#165451] Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort …
An Bundesrechnungshof Details
Von
Sebastian Nachtigall
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29. August 2019 [#165451]
Datum
17. September 2019 18:37
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort vom 17.09.2019. In Ihrer Antwort nehmen Sie Bezug auf die “2016 Bemerkungen Band II Nr. 32 - Schluss mit manipulierten elektronischen Kassenaufzeichnungen” und erwähnen dort weiter: “[...]Durch solche Manipulationen werden jährlich Steuern in Milliardenhöhe hinterzogen.[...]” Dadurch schließe ich, dass es durchaus eine solide Datenbasis für diese Behauptung gibt und bitte deshalb um eine detailliertere Antwort auf die beiden Fragen 1. Wie viele Milliarden werden jährlich durch diese Manipulation hinterzogen? 2. Falls es sich um eine Schätzung handelt: wie genau wurde diese erstellt? Vielen Dank und viele Grüße, Sebastian Nachtigall Anfragenr: 165451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesrechnungshof
Ihre Nachfrage vom 17. September 2019 Referat Presse 05 20 35 – 5751/2019 Sehr geehrter Herr Nachtigall, vielen …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Nachfrage vom 17. September 2019
Datum
23. September 2019 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat Presse 05 20 35 – 5751/2019 Sehr geehrter Herr Nachtigall, vielen Dank für Ihre Nachfrage. In unserer Antwort vom 17. September 2019 haben wir auf unsere Bemerkungen 2016 Band II Nr. 32 („Schluss mit manipulierten elektronischen Kassenaufzeichnungen“) hingewiesen. Darin haben wir ausgeführt, dass die Finanzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz davon ausgehen, dass durch diese Manipulationen bundesweit Steuern bis zu 10 Mrd. Euro jährlich hinterzogen werden. Wir haben in den Bemerkungen 2016 auf das Ergebnis der Schätzung des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Steuerausfällen hingewiesen. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen beschreibt das Berechnungsverfahren in einer Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen (Höhe des durch Manipulation an Registrierkassen entstandenen Schadens, Vorlage 16/2057, unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2057.pdf, abgerufen am 20. April 2016). Die Datenbasis der Schätzung des Landes Nordrhein-Westfalen war nicht Gegenstand unserer Prüfung. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in den untersuchten Einzelfällen festgestellt, dass Steuerpflichtige ihre Umsätze mithilfe einer Software zum Teil erheblich minderten. Mit freundlichen Grüßen