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Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode [#29794]
Datum
15. Mai 2018 10:57
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
WG: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde [#29775] Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihren Antrag habe ich erhalte…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde [#29775]
Datum
23. Mai 2018 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihren Antrag habe ich erhalten. Ich bemühe mich, Ihnen die gewünschten Informationen innerhalb der Monatsfrist zuzusenden. Freundliche Grüße
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde [#29775] Ihre Anfrage vom 15.05.2018 Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 Bo…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde [#29775]
Datum
14. Juni 2018 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage vom 15.05.2018 Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 Bonn, 14.06.2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 15.05.2018 beantragen Sie Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter/innen des Ministeriums während der 17. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben. Sie bitten, die Auskünfte in elektronischer Form (E-Mail) zu der Art der Geschenke, Wert und Verwendung an Sie zu versenden. Die erbetenen Auskünfte können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen. Der Wertansatz der aufgeführten Geschenke wurde entsprechend der allgemeinen Regeln des gesellschaftlichen Umgangs nicht ermittelt. Die Geschenke werden entweder im Haus verwendet oder als Spende sozialen Zwecken z.B. durch Versteigerungen zugeführt. Gemäß § 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 21.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) fallen keine Gebühren an. Bei den Geschenken handelt es sich insbesondere um solche, die im Rahmen von zwischenstaatlichen Treffen ausgetauscht werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Re: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde [#29775] [#29794] Sehr geehrt<< Anrede >> im Juni haben …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Re: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde [#29775] [#29794]
Datum
6. August 2018 10:46
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> im Juni haben Sie mir auf meinen IFG-Antrag eine Geschenkeliste des BMU aus der 17. Wahlperiode zugesandt. Ich möchte Sie bitten, mir eine ähnliche Liste für die 18. Wahlperiode zuzusenden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde [#29775] [#29794] Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre E-Mail habe ich…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde [#29775] [#29794]
Datum
7. August 2018 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre E-Mail habe ich erhalten. Ich bemühe mich, Ihnen die gewünschten Auskünfte innerhalb der Monatsfrist zuzusenden. Freundliche Grüße

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde [#29775] [#29794] Ihre Anfrage vom 06.08.2018 Aktenzeichen: AG Z I 1…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde [#29775] [#29794]
Datum
4. September 2018 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage vom 06.08.2018 Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 Bonn, 04.09.2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 06.08.2018 beantragen Sie Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter/innen des Ministeriums während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben. Sie bitten, die Auskünfte in elektronischer Form (E-Mail) zu der Art der Geschenke, Wert und Verwendung an Sie zu versenden. Die erbetenen Auskünfte können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen. Der Wertansatz der aufgeführten Geschenke wurde entsprechend der allgemeinen Regeln des gesellschaftlichen Umgangs nicht ermittelt. Die Geschenke werden entweder im Haus verwendet oder als Spende sozialen Zwecken z.B. durch Versteigerungen zugeführt. Gemäß § 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 21.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) fallen keine Gebühren an. Bei den Geschenken handelt es sich insbesondere um solche, die im Rahmen von zwischenstaatlichen Treffen ausgetauscht werden. Mit freundlichen Grüßen