Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode [#29796]
Datum
15. Mai 2018 10:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Geschenke an Mitarbeiterinnen der Behörde in der 18. Wahlperiode Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 15.0…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Geschenke an Mitarbeiterinnen der Behörde in der 18. Wahlperiode
Datum
1. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 15.05.2018 baten Sie um Zugang zu näher bezeichneten amtlichen "Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter [des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur] während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben". Wunschgemäß übersende ich Ihnen nachstehend die Informationen, die Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können: In der 18. Wahlperiode wurden von Beschäftigten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) insgesamt 1.480 Anzeigen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken erstattet. Die Anzeigen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Kalenderjahre: 246 Anzeigen im Zeitraum Oktober bis Dezember 2013, 418 Anzeigen im Jahr 2014, 324 Anzeigen im' Jahr 2015, 352 Anzeigen im Jahr 2016 sowie 140 Anzeigen im Zeitraum Januar bis Oktober 2017, Eine statistische Auswertung nach den von Ihnen erfragten Kriterien erfolgt hier nicht, so dass eine entsprechende Aufstellung nicht vorhanden ist. Angaben zur Verwendung von Belohnungen/Geschenken werden nicht erhoben, diesbezügliche Informationen liegen folglich nicht vor. Nach stichprobenartiger Sichtung betrifft der Großteil der Anzeigen geringfügige Geschenke (im Wert von unter 25 EUR) wie bspw. • Kugelschreiber mit/ohne Werbeaufdruck, Notizblöcke, • Adventskalender mit Schokoladenbefüllung, Kalender, • Tassen (ggf. mit Schokolade/Kaffee/Tee), • Christstollen/(Leb-)Kuchen, Pralinenschachteln!Kekse, • einzelne Flaschen Wein, • Spielzeugautos, kleinere Flugzeugmodelle u. ä., • Notizblöcke, • Regenschirm mit Werbeaufdruck, • Krawatten und Kugelschreiber mit Aufdruck des Logos der aktuellen EU-Ratspräsidentschaft etc. Angesichts der vorstehend beispielhaft aufgelisteten Arten von Geschenken erscheint der Erkenntnisgewinn im Verhältnis zum entstehenden Verwaltungsaufwand für eine etwaige Aufbereitung der vorliegenden Anzeigen gering. Da die Anzeigen hier nicht elektronisch erfasst werden, sondern lediglich in Papierform vorliegen, müsste eine entsprechende Auswertung nämlich zeitaufwändig händisch erfolgen. Eine (erstmalige) Zusammenstellung der entsprechenden Angabensofern überhaupt geschuldet- wäre jedenfalls mit erheblichem und daher gebührenauslösendem Aufwand verbunden. Bereits bei einem unterstellten durchschnittlichen Erfassungsaufwand von (nur) zwei Minuten/Antrag ergäbe sich ein zeitlicher Aufwand von 2.960 Minuten, also ca. 49 Stunden (das entspricht etwa 6 Arbeitstagen). Damit wäre voraussichtlich mit Gebühren im mittleren dreisteiligen Bereich zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen