Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode [#29787]
Datum
15. Mai 2018 10:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Justiz
Meldepflichtige Geschenke Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren nach dem Informationsfreiheitsgesetz ( IFG) geste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Meldepflichtige Geschenke
Datum
25. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren nach dem Informationsfreiheitsgesetz ( IFG) gestellten Antrag vom 15. Mai 2018 ergeht folgender Teilbescheid: 1. Ich gebe Ihrem Antrag vom 15. Mai 2018 statt, soweit die Angaben des Jahres 2017 betroffen sind. 2. Soweit Ihrem Antrag durch diesen Teilbescheid entsprochen worden ist, wird keine Gebühr erhoben. 3. Die Entscheidung über Ihren Antrag im Übrigen und über eine diesbezügliche Gebühr bleibt einem gesonderten Bescheid vorbehalten. I. Sie begehren unter Berufung auf das IFG die Zusendung von Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des Sundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ( BMJV) während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: Art des Geschenkes Wert Verwendung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten heben Sie sich einverstanden erklärt. II. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anbei übersende ich Ihnen die erbetenen Informationen aus dem Jahr 2017. Geschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMJV werden seit Januar 2017 elektronisch erfasst, sodass Ihnen die Angaben für 2017 im Rahmen einer noch einfachen und damit noch gebührenfreien Auskunft übersandt werden können. III. Soweit Sie darüber hinaus die entsprechenden Informationen über Geschenke seit Beginn der 18. Wahlperiode bis zum 31. Dezember 2016 erbitten, muss das BMJV auf die hierzu geführten Papierakten zurückgreifen, um Ihnen die erbetenen Informationen zur Verfügung stellen zu können. Ich informiere Sie - wie gewünscht - darüber, dass der Informationszugang insoweit gebührenpflichtig sein wird. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zu rechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und AuslasEITE3voN3 genverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergehen nur einfache Auskünfte kostenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags in vorliegendem Umfang verursacht einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand und ist insoweit gebührenpflichtig. Die von Ihnen erbetenen Informationen betreffen rund zwölf Aktenbände, die im Einzelnen durchgesehen werden müssen, um die erbetenen Informationen zu identifizieren und in einer übermittlungsfähigen Form zu sammeln. Der Zeitaufwand für die Bearbeitung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des gehobenen Dienstes dürfte mehr als zwölf Stunden betragen. Der pauschale Stundensatz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG beträgt für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 45,00 EUR, vgl. Begründung zur IFGGebV. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. ln welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall daher tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den bei der Gebührenfestsetzung zu berücksichtigenden Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags ermitteln kann. Der Gebührenrahmen der hier anzuwendenden Nummer 1.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnis liegt zwischen 30,00 und 250,00 EUR. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, bevor ich mit der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags fortfahre, um Mitteilung, ob Sie zur Übernahme der Gebühren bereit sind und ob Sie - auch in Ihrem Kosteninteresse - denAntrag insbesondere zeitlich eingrenzen möchten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Teilescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Meldepflichtige Geschenke [#29787] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen IFG…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Meldepflichtige Geschenke [#29787]
Datum
31. Mai 2018 16:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen IFG-Antrag zu meldepflichtigen Geschenken (Ihr Az.: Z B 7 - ZU: 1451/11 6 - Z3 456/2018). Die Auskunft ist für mich ausreichend - im Übrigen ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>