Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 20. Wahlperiode

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter:innen Ihrer Behörde während der 20. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Urheber des Geschenkes
- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
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Jonathan Sachse
Jonathan Sachse
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
Jonathan Sachse
Betreff
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 20. Wahlperiode [#220276]
Datum
12. Mai 2021 11:02
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter:innen Ihrer Behörde während der 20. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Urheber des Geschenkes - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220276/upload/0500b9aecaee0ea1675f46efb5f3dde1deff00f4/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonathan Sachse
Hessische Staatskanzlei
R2-RUV12/0647/0044 Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12. Mai 2021 nach HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 20. Wahlperiode [#220276]
Datum
12. Mai 2021 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
9,3 KB


R2-RUV12/0647/0044 Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12. Mai 2021 nach HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag vom heutige Tage verweise ich zunächst auf die gleichartige Anfrage von Herrn Arne Semsrott vom 22. Juli 2020 und die zugehörige Antwort der Hessischen Staatskanzlei vom 3. August 2020, die Sie unter dem nachstehenden Link auf der Plattform "Frag den Staat" einsehen können: https://fragdenstaat.de/anfrage/geschenkeverzeichnisse-1/ Ergänzend mache ich darauf aufmerksam, dass die 20. Wahlperiode des Hessischen Landtags am 18. Januar 2019 begonnen hat und bei planmäßigem Verlauf am 17. Januar 2024 enden wird. Eine Auskunft zur gesamten 20. Legislaturperiode, wie Sie es mit Ihrem Antrag wünschen, ist derzeit mithin nicht möglich. Falls Sie Ihren Antrag dahin verstanden wissen möchten, dass er den Zeitraum vom 18. Januar 2019 bis zu seinem Eingang am 12. Mai 2021 erfassen soll, so teilen Sie mir dies bitte mit. Andernfalls betrachte ich die Angelegenheit als mit der vorstehenden Auskunft erledigt. Mit freundlichem Gruß
Jonathan Sachse
Jonathan Sachse
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort und den Verweis auf die Anfrage von Herrn Sem…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
Jonathan Sachse
Betreff
AW: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 20. Wahlperiode [#220276]
Datum
12. Mai 2021 21:23
An
Hessische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort und den Verweis auf die Anfrage von Herrn Semsrott. Wie Sie richtig vermuten, geht es mir in meiner Anfrage um Geschenke, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der aktuellen Wahlperiode gemeldet wurden: Zeitraum vom 18. Januar 2019 bis zu meiner Anfrage am 12. Mai 2021. Vielen Dank vorab für eine Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220276/upload/0500b9aecaee0ea1675f46efb5f3dde1deff00f4/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Hessische Staatskanzlei
R2-RUV12/0647/0044 Ihr Antrag vom 12. Mai 2021 auf Informationszugang nach HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 20. Wahlperiode [#220276)
Datum
17. Mai 2021 09:20
Status
image003.png
9,3 KB


R2-RUV12/0647/0044 Ihr Antrag vom 12. Mai 2021 auf Informationszugang nach HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in zu Ihrem nachstehend wiedergegebenen Antrag vom 12. Mai 2021, den Sie mit weiterer Mail vom selben Tag wie folgt präzisiert haben: "Wie Sie richtig vermuten, geht es mir in meiner Anfrage um Geschenke, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der aktuellen Wahlperiode gemeldet wurden: Zeitraum vom 18. Januar 2019 bis zu meiner Anfrage am 12. Mai 2021." kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Wie Beschäftigte des Landes Hessen mit Geschenken in dienstlichem Zusammenhang zu verfahren haben, regelt die "Verwaltungsvorschrift für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen" vom 13. Dezember 2017 (StAnz. S. 1497). Danach ist die Annahme geringwertiger Aufmerksamkeiten erlaubt, im Übrigen bedarf die Annahme von Geschenken der Zustimmung im Einzelfall. In der Zeit vom 18. Januar 2019 bis zum 12. Mai 2021 ist in der Staatskanzlei eine solche einzelfallbezogene Zustimmung erteilt worden. · Art des Geschenks: juristisches Fachbuch · Urheber des Geschenks: einer der Mitautoren · Wert: 118,00 Euro · Verwendung: dienstliche Zwecke Weitere Fälle hat es nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen