Geschenke an Mitarbeiter:innen der Behörde in der 7. Wahlperiode

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter:innen Ihrer Behörde während der 7. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Urheber des Geschenkes
- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir den Eingang meiner Anfrage vom 20.5. zum Thema „Geschenke an Mitarb…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschenke an Mitarbeiter:innen der Behörde in der 7. Wahlperiode [#220738]
Datum
10. Juni 2021 10:31
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir den Eingang meiner Anfrage vom 20.5. zum Thema „Geschenke an Mitarbeiter:innen der Behörde in der 7. Wahlperiode“ bestätigen? Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220738/upload/78a727adf4da73532a2373c34bf99ff862faa1d4/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschenke an Mitarbeiter:innen der Behörde in …
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschenke an Mitarbeiter:innen der Behörde in der 7. Wahlperiode [#220738]
Datum
23. Juni 2021 09:44
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschenke an Mitarbeiter:innen der Behörde in der 7. Wahlperiode“ vom 20.05.2021 (#220738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220738/upload/78a727adf4da73532a2373c34bf99ff862faa1d4/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschenke an Mitarbeiter:innen der Behörde in der 7. Wahlperiode [#220738]
Datum
29. September 2021 10:15
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter:innen Ihrer Behörde während der 7. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Urheber des Geschenkes - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220738/upload/78a727adf4da73532a2373c34bf99ff862faa1d4/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 29. September 2021 stellen Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem …
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
RE: [EXTERN] Geschenke an Mitarbeiter:innen der Behörde in der 7. Wahlperiode [#220738]
Datum
29. September 2021 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 29. September 2021 stellen Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), hilfsweise nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Im Falle einer Gebührenpflicht bitten Sie vorab um Mitteilung. Für die Durchführung des Verfahrens nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) werden gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VerwKostG LSA) sind Kosten auch zu erheben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Amtshandlung gerichteter Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO). Gemäß der Anlage zur IZG LSA KostVO, Gebührentatbestand Nr. 2, berechnet sich die Gebühr nach Zeitaufwand und beträgt maximal 500 Euro, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenfestsetzung wegen Geringfügigkeit des Aufwands abgesehen wird. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt findet entsprechende Anwendung. Die Voraussetzungen für das Absehen von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit sind grundsätzlich gegeben, wenn im Einzelfall der Aufwand für die Gewährung des Informationszugangs nicht mehr als 15 Minuten beträgt, was vorliegend nicht in Betracht kommt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i. V. m. § 2 Abs. 2 VwKostG LSA kann von der Erhebung einer Gebühr ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran (an der Nichterhebung der Gebühr) ein öffentliches Interesse besteht. Ein solches ist vorliegend nicht ersichtlich. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i. V. m. § 12 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VwKostG LSA kann die Gebühr im Falle der Ablehnung oder Rücknahme eines Antrags vor Beendigung der Amtshandlung bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden. Wenn die Verwaltungskosten für die Amtshandlung nicht mehr als 50 Euro betragen, werden diese nicht festgesetzt (§ 10 Abs. 2a Satz 1 IZG LSA). Die Entscheidung über die konkrete Höhe der Kosten ergeht im Einzelfall und kann derzeit noch nicht verlässlich eingeschätzt werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 8. Oktober 2021 mit, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang unter den genannten Voraussetzungen aufrechterhalten. Sofern ich bis zu dem genannten Datum keine Nachricht von Ihnen erhalte, betrachte ich Ihren Antrag als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen