Sehr geehrter Herr Semsrott,
mit E-Mail vom 13. Januar 2016 beantragten Sie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung von ,,Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung seit Beginn der 17. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:
- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung."
Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden
muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden.
Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15,- und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter
http://bundesrecht.juris.de ifggebv/index.html einsehen können.
Für Rückfragen stehe ich lhnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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