Geschlechter Betriebsinhaber Landwirtschaftlicher Betriebe

Den Prozentualen Anteil der Geschlechtsangaben der Betriebsinhaber/Hauptbetriebsleiters Landwirtschaftlicher Betriebe je Landkreis, Basierend auf der Angabe im Gemeinsamen Antrag(FIONA) für die Jahre 2012-2022

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Geschlechter Betriebsinhaber Landwirtschaftlicher Betriebe [#274535]
Datum
1. April 2023 14:17
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Prozentualen Anteil der Geschlechtsangaben der Betriebsinhaber/Hauptbetriebsleiters Landwirtschaftlicher Betriebe je Landkreis, Basierend auf der Angabe im Gemeinsamen Antrag(FIONA) für die Jahre 2012-2022
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274535/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Anlage finden Sie die uns vorliegen…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
WG: EXTERN: Geschlechter Betriebsinhaber Landwirtschaftlicher Betriebe [#274535] (BA-23-177)
Datum
25. April 2023 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Anlage finden Sie die uns vorliegenden Angaben zum Geschlecht der antragstellenden Personen. Die Angabe zum Merkmal "Geschlecht" ist erst mit dem Gemeinsamen Antrag 2023 eingeführt worden. Ihre Anfrage bezieht sich auf die Antragsjahre 2012 bis 2022, daher haben wir die hinterlegten Anreden (Frau oder Herr) von antragstellenden Personen ausgewertet. Antragstellende Personen, die nur Angaben zur "Unternehmensbezeichnung" gemacht haben sind in der prozentualen Angabe nicht aufgeführt. D.h. Die Summe der prozentualen Angaben ergibt aus diesem Grund nicht 100%. Die Anrede einer antragstellenden Person wurde über den Vornamen ermittelt und für automatisierte Anschreiben verwendet. Für die Datenqualität kann kein Garantie übernommen werden. Die Zuordnung zu einem Landkreis leitet sich aus der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde her. Mit freundlichen Grüßen