Geschwaderbefehl zu Luftbereitschaft

Den Geschwaderbefehl, der die Hygienemaßnahmen an Bord der Flugbereitschaft regelt (vgl. https://www.rnd.de/politik/luftwaffe-zu-regierungsflug-tragen-von-maske-wird-nur-empfohlen-VNTB45AHUVW5NM7VTRW2XLO4BQ.html)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Geschwaderbef…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschwaderbefehl zu Luftbereitschaft [#257688]
Datum
24. August 2022 10:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Geschwaderbefehl, der die Hygienemaßnahmen an Bord der Flugbereitschaft regelt (vgl. https://www.rnd.de/politik/luftwaffe-zu-regierungsflug-tragen-von-maske-wird-nur-empfohlen-VNTB45AHUVW5NM7VTRW2XLO4BQ.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 257688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257688/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V254 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Au…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Geschwaderbefehl zu Luftbereitschaft [#257688]
Datum
30. August 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V254 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. August 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 24. August 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V254 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V254 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Geschwaderbefehl zu Luftbereitschaft [#257688]
Datum
23. September 2022 10:59
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V254 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. August 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. August 2022 (Bezug). Hierzu muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V254 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Geschwaderbefehl zu Luftbereitschaft [#257688]
Datum
8. November 2022 15:13
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V254 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. August 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, leider war es bisher noch nicht möglich, den o.g. Antrag abschließend zu bearbeiten. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 23. September 2022 mitgeteilt, kommt es aus den benannten Gründen und Urlaubsabwesenheiten derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung. Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Sie sicher wissen, hat das BMVg sicherzustellen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Geschwaderbefehl zu Luftbereitschaft [#257688]
Datum
8. November 2022 15:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Sie sicher wissen, hat das BMVg sicherzustellen, dass es trotz Urlaubsabwesenheiten gesetzliche Fristenregelungen einhält. Sollte das begehrte Dokument nicht bis zum 24.11. zugesendet werden, werde ich Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 257688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257688/

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V254 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Au…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Geschwaderbefehl zu Luftbereitschaft [#257688]
Datum
24. November 2022 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V254 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. August 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 24. August 2022 (Bezug). Anbei erhalten Sie den Bescheid vorab in digitaler Form. Das Original wird Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zugehen. Mit freundlichen Grüßen