Geschwindigkeit auf Autobahnen

Wieviel Prozent der Autobahnstrecken in Baden-Württemberg sind mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung belegt? Bzw auf wieviel Autobahnkilometern in Ba-Wü gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung? Wieviele Kilometer Autobahn gibt es insgesamt in Ba-Wü?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
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Marc Riede
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Prozent d…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Marc Riede
Betreff
Geschwindigkeit auf Autobahnen [#257180]
Datum
16. August 2022 10:47
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Prozent der Autobahnstrecken in Baden-Württemberg sind mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung belegt? Bzw auf wieviel Autobahnkilometern in Ba-Wü gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung? Wieviele Kilometer Autobahn gibt es insgesamt in Ba-Wü?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Riede Anfragenr: 257180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257180/ Postanschrift Marc Riede << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Riede

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr geehrter Herr Riede, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine aktuelle, zentrale und vereinheitlichte Statistik…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Geschwindigkeit auf Autobahnen [#257180]
Datum
18. August 2022 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Riede, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine aktuelle, zentrale und vereinheitlichte Statistik zu Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den deutschen Autobahnen und den Autobahnen in Baden-Württemberg liegt nicht vor. Verwiesen wird daher auf die Zahlen aus der öffentlich zugänglichen Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von 2015 (https://www.bast.de/DE/Publikationen/...). Die Länge der Bundesautobahnen je Bundesland finden Sie in folgender Aufstellung des Fernstraßen-Bundesamtes: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anl... Mit freundlichen Grüßen