Geschwindigkeit von 70 kmh auf der Üniversitätsstr.

Anfrage an: Stadt Bochum

70 kmh auf der Universitätsstr. ist teilweise erlaubt, und meiner Meinung nach völlig ok, aber wenn ich als Fußgänger die Geschwindigkeiten an der Ampelanlage Ecke Baroper Str. bei grüner Welle beobachte stehen mir die Haare im wahrsten Sinne zu Berge.
90 kmh und mehr sind keine Seltenheit. Die Ampelanlage überqueren auch viele Schulkinder die nah an der Straße stehen und die die Gefahr so nicht erkennen z.B. bei LKW vom Windzug mitgerissen zu werden ( ich habe selbst 40 Jahre LKW gefahren und kann das beurteilen ) Meiner Meinung nach wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Richtungen von 50 kmh schon 100m vor der Ampelanlage sinnvoll, oder muss erst etwas passieren !!!
Die Üniversitätsstr. ab der A43 wegen Brückenschäden auf 50 kmh zu reduzieren geht doch auch.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
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Rainer Schiemann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum Details
Von
Rainer Schiemann
Betreff
Geschwindigkeit von 70 kmh auf der Üniversitätsstr. [#50693]
Datum
26. Januar 2019 17:01
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
70 kmh auf der Universitätsstr. ist teilweise erlaubt, und meiner Meinung nach völlig ok, aber wenn ich als Fußgänger die Geschwindigkeiten an der Ampelanlage Ecke Baroper Str. bei grüner Welle beobachte stehen mir die Haare im wahrsten Sinne zu Berge. 90 kmh und mehr sind keine Seltenheit. Die Ampelanlage überqueren auch viele Schulkinder die nah an der Straße stehen und die die Gefahr so nicht erkennen z.B. bei LKW vom Windzug mitgerissen zu werden ( ich habe selbst 40 Jahre LKW gefahren und kann das beurteilen ) Meiner Meinung nach wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Richtungen von 50 kmh schon 100m vor der Ampelanlage sinnvoll, oder muss erst etwas passieren !!! Die Üniversitätsstr. ab der A43 wegen Brückenschäden auf 50 kmh zu reduzieren geht doch auch.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Schiemann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Schiemann

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