Geschwindig­keits­anzeige­tafeln in Düngenheim: Daten, Ergebnisse und Hintergrund der Messungen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Ortsgemeinde Düngenheim sind dieses Jahr (2022) an verschiedenen Straßen, Positionen und in verschiedene Richtungen Geschwindigkeitsanzeigetafeln betrieben worden und sind auch noch aktuell im Einsatz.

Bitte übermitteln Sie mir elektronisch bzw. senden Sie mir bitte zu:
a. Die erfassten Daten unter Angabe des jeweiligen Standorts und Fahrtrichtung vorzugsweise im Excel oder CSV Format.

(Falls Sie die Daten nicht per Mail, WeTransfer, Upload, ... zur Verfügung stellen können, kann ich ggf. einen Datenträger (z.B. USB Stick, SD Flash Karte, usw.. ) bei Ihnen abholen kommen oder auch zur Verfügung stellen).

b. Für wen (Auftraggeber) und aus welchem Grund die Messungen durchgeführt worden sind bzw. aktuell noch durchgeführt werden.

c. Die Ergebnisse und Auswertungen der Messungen, wie diese an den Auftraggeber übertragen werden.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ortsgemeinde Düngenheim sind dieses Jahr (2…
An Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindig­keits­anzeige­tafeln in Düngenheim: Daten, Ergebnisse und Hintergrund der Messungen [#252979]
Datum
10. Juli 2022 03:20
An
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ortsgemeinde Düngenheim sind dieses Jahr (2022) an verschiedenen Straßen, Positionen und in verschiedene Richtungen Geschwindigkeitsanzeigetafeln betrieben worden und sind auch noch aktuell im Einsatz. Bitte übermitteln Sie mir elektronisch bzw. senden Sie mir bitte zu: a. Die erfassten Daten unter Angabe des jeweiligen Standorts und Fahrtrichtung vorzugsweise im Excel oder CSV Format. (Falls Sie die Daten nicht per Mail, WeTransfer, Upload, ... zur Verfügung stellen können, kann ich ggf. einen Datenträger (z.B. USB Stick, SD Flash Karte, usw.. ) bei Ihnen abholen kommen oder auch zur Verfügung stellen). b. Für wen (Auftraggeber) und aus welchem Grund die Messungen durchgeführt worden sind bzw. aktuell noch durchgeführt werden. c. Die Ergebnisse und Auswertungen der Messungen, wie diese an den Auftraggeber übertragen werden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252979/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzge…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Betreff
WG: Geschwindig­keits­anzeige­tafeln in Düngenheim: Daten, Ergebnisse und Hintergrund der Messungen [#252979]
Datum
15. Juli 2022 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz ist bei uns eingegangen. Wir werden diese prüfen und uns bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Antrag auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland- Pfalz (LTranspG); Die Verbandsgemeinde K…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland- Pfalz (LTranspG);
Datum
9. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Verbandsgemeinde Kaisersesch hat auf die Anfrage bez. der Ergebnisse der in Düngenheim aufgestellten Geschwindigkeitsanzeigetafeln fristgerecht geantwortet. Es wurde mitgeteilt, dass die Messungen im Auftrag