Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130km/h auf der A81 zwischen Engen/Geisingen

In welcher Weise hat sich die Unfallzahl durch die Begrenzung verändert? In welcher Weise hat sich die Zahl der Übertretungen wegen dieser Begrenzung verändert ? Warum müssen alle langsamer fahren, wenn die Überwachungsbehörde einige wenige nicht in den Griff bekommt? Ist das wieder mal eine Geldbeschaffungsmassnahme?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. September 2020
  • Frist
    5. Oktober 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welcher Weise …
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130km/h auf der A81 zwischen Engen/Geisingen [#196639]
Datum
5. September 2020 08:23
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welcher Weise hat sich die Unfallzahl durch die Begrenzung verändert? In welcher Weise hat sich die Zahl der Übertretungen wegen dieser Begrenzung verändert ? Warum müssen alle langsamer fahren, wenn die Überwachungsbehörde einige wenige nicht in den Griff bekommt? Ist das wieder mal eine Geldbeschaffungsmassnahme?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196639/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Für F…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130km/h auf der A81 zwischen Engen/Geisingen [#196639]
Datum
14. September 2020 08:35
Status
Warte auf Antwort
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24,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Für Fragen zu Unfallzahlen und Verkehrsüberwachung ist das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration zuständig. Wir können Ihrem Antrag mangels Zuständigkeit daher nicht nachkommen. Wir haben Ihre Anfrage - wie von Ihnen beantragt - dorthin weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 5. September 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zu…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130km/h auf der A81 zwischen Engen/Geisingen [#196639]
Datum
15. September 2020 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 5. September 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Entwicklung von Unfallzahlen und den…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130km/h auf der A81 zwischen Engen/Geisingen [#196639]
Datum
29. September 2020 12:48
Status
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7,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Entwicklung von Unfallzahlen und den Hintergründen der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Streckenabschnitt BAB 81 zwischen Engen und Geisingen. Gerne übersende ich Ihnen nachfolgend die Antworten auf Ihr Auskunftsersuchen gem. § 1 Abs. 2 LIFG u.a.. 1. In welcher Weise hat sich die Unfallzahl durch die Begrenzung verändert? Die nachfolgende tabellarische Auflistung stellt die Anzahl der polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle im geschwindigkeitsbeschränkten Bereich der BAB81 zwischen Engen und Geisingen dar, wie er durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 4. April 2019, Az. 10 K 3398/18, festgelegt wurde. Sogenannte Kleinstunfälle, bei denen lediglich geringfügige Ordnungswidrigkeiten verwirklicht wurden, werden im Zuge der statistischen Erhebung lediglich der entsprechenden BAB und nicht einzelnen Streckenabschnitten zugeordnet. In den nachfolgenden Tabellen sind daher keine Kleinstunfälle enthalten. [cid:image001.png@01D69659.EB713910] *Stand 15.09.2020 2. In welcher Weise hat sich die Zahl der Übertretungen wegen dieser Begrenzung verändert? Das Regierungspräsidium Freiburg erließ mit Wirkung vom 17. Januar 2018 als zuständige Verkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung für ein Tempolimit von 130 km/h auf dem zur Rede stehenden Streckenabschnitt der BAB 81. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 4. April 2019 erfolgte eine Anpassung des Streckenabschnittes. Da bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund fehlender Geschwindigkeitsbeschränkungen keine Übertretung möglich war, ist eine Vergleichbarkeit bzw. eine Darstellung der Entwicklung von Übertretungen seit Inkrafttreten nicht möglich. 3. Warum müssen alle langsamer fahren, wenn die Überwachungsbehörde einige wenige nicht in den Griff bekommt? 4. Ist das wieder mal eine Geldbeschaffungsmassnahme? Das Tempolimit auf der BAB 81 im Abschnitt Engen bis Geisingen wurde aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt bundesweit einmaligen Häufung von illegalen Autorennen angeordnet. Diese Maßnahme wird als wirksames Mittel erachtet, um illegale Autorennen zu verhindern und Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor den damit verbundenen Gefährdungen zu schützen. Das Tempolimit wurde somit ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet. Neben der präventiven Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen können Geschwindigkeitsverstöße beweissicher festgestellt und sanktioniert werden und somit auch als Nachweis von illegalen Kraftfahrzeugrennen herangezogen werden. gez. Timon Kuntz Mit freundlichen Grüßen