Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

Wieviel Prozent der Autobahnen in Baden-Württemberg haben eine Geschwindigkeitsbegrenzung und wieviel Prozent haben keine?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Prozen…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen [#256172]
Datum
2. August 2022 18:39
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Prozent der Autobahnen in Baden-Württemberg haben eine Geschwindigkeitsbegrenzung und wieviel Prozent haben keine?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256172/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium für Verkehr Baden-Württ…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen [#256172]
Datum
12. August 2022 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Nach Rücksprache mit dem Fachreferat hier im Haus kann ich Ihnen leider nur mitteilen, dass das Ministerium Ihrem Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG leider mangels Zuständigkeit und mangels vorhandener entsprechender aktueller Informationen (§ 3 Nr.3 LIFG) nicht entsprechen kann. Einer Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte hatten Sie ausdrücklich widersprochen. Seit dem 1. Januar 2021 ist das Fernstraßen-Bundesamt als sachlich zuständige Behörde für verkehrsrechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf den Autobahnen in der Baulast des Bundes verankert. Das Fernstraßen-Bundesamt hat von seiner Befugnis Gebrauch gemacht und die straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben weitgehend der auf Grund des § 6 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) beliehenen Autobahn GmbH des Bundes übertragen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie sich mit Ihrem Anliegen bei der Autobahn GmbH des Bundes zu wenden. Mit freundlichen Grüßen